Günstiger in der Leasingrate oder vom BLP?
BLP und Kaufpreis. Ich meine gute 1.000 €, so dass er glücklicherweise auch wieder unter die 60k kam.
Günstiger in der Leasingrate oder vom BLP?
BLP und Kaufpreis. Ich meine gute 1.000 €, so dass er glücklicherweise auch wieder unter die 60k kam.
Hi MJ-D,
Ob man bestellen kann beim AH, weiß ich zwar nicht, aber zumindest konfigurieren kann man im Web nichts: Der Konfigurator ist seit Freitag offline!
Das AH kann offenbar bestellen. Ein Arbeitskollege hat am Mittwoch ein Angebot für ein 80x Coupe bekommen. Am Donnerstag meldete sich das AH und teilte mit, dass am Vormittag die Umstellung auf MJ24 erfolgt und das Angebot hinfällig sei. Dafür gab es dann gleich ein neues für das 85x Coupe, das sogar tatsächlich günstiger war. Voraussichtliche Lieferung übrigens für 01/2024 avisiert (normaler Enyaq wäre 04/2024 gewesen).
Das isr richtig, aber in einem Rechtsstaat muss man nicht einen Vorwurf entkräften, sondern selbiger muss belegt werden.
Das wiederum dürfte dem Kläger schwerfallen.
Nicht falsch verstehen: Ich finde die Liefersituation auch zum fremdschämen. Das heißt lediglich, dass das juristisch nicht so einfach ist, wie du es darstellst.
Nö. Liegt Verzug (oder auch eine andere vertragliche Pflichtverletzung) vor, vermutet das Gesetz erst einmal, dass der Schuldner diesen zu vertreten hat. Er kann dann versuchen nachweisen, dass das ausnahmsweise nicht der Fall ist, andernfalls bleibt es dabei und er schuldet den Ersatz des (wiederum durch den Gläubiger nachzuweisenden) Schadens.
Das mit den 1500€ ist tatsächlich ziemlich dämlich so ... grenzt schon fast an Verarsche. Das ging bei mir ohne Probleme durch und der Ausgleich wurde mir auch schon vor 4 Monaten zugesagt.
Hier ähnlich. Der Ausgleich der 1.500 € wurde bereits nach Inverzugsetzen seinerzeit vom Händler zugesagt und letztlich auch so (sogar mit eigenem Code "GKU - Kulanz-Kompensation staatlicher Anteil Umweltbonus") in der Rechnung ausgewiesen.
So, nach 573 Tagen steht er nun auf dem Hof
Ich bin froh, dass ich Anfang des Jahrs noch einmal die Farbe habe ändern lassen. In den nächsten Tagen werde ich mich nach und nach mit den einzelnen Funktionen vertraut machen. Was leider bislang beharrlich nicht funktioniert, ist die Useranmeldung, anscheinend lässt sich keine Serververbindung zu Skoda aufbauen.
So, nachdem nun seit der Auslieferung 50 Tage vergangen und die ersten gut 3.000 km gefahren sind, möchte ich euch (bzw. zumindest denjenigen, die es interessiert) ein kurzes persönliches Zwischenfazit über die bisher gesammelten Erfahrungen nicht vorenthalten.
Positiv:
Neutral:
Negativ:
Insgesamt ein gutes Auto, ich würde als Schulnote wohl eine 2- vergeben. Allerdings auch nur aufgrund des damals noch sehr guten Preises (bestellt im November 2021 und mit rund 17 % Rabatt + BAFA). Mit dem heutigen Preis-Leistungs-Verhältnis wäre ich wohl eher bei einer 3+. Ärgerlich ist halt, dass die aus meiner Sicht bestehenden Baustellen gerade keine neuartigen, innovativen Systeme und Komponenten betreffen, sondern Selbstverständlichkeiten, die die Automobilindustrie eigentlich schon vor Jahren gelöst hat und das mitunter sogar im Konzern selbst (mein damaliger Audi A4 B9 etwa hatte ein überragendes Navi und Sprachsteuerung).
Wenn der Händler den Bruttolistenpreis in der Rechnung festlegt, nimmt das Finanzamt diesen als gegeben an? Dann muss man doch gegen den Händler vorgehen und eine andere Rechnung verlangen, oder?
Der Händler legt ja den BLP nicht fest, sondern schreibt nur eine Rechnung über alles, was man dort bestellt hat. Er weist in der Rechnung ja z.B. auch einen möglichen Rabatt aus, der aber für den BLP nicht in Abzug gebracht werden kann. Letztlich muss man also selbst schauen, inwieweit man die ausgewiesenen Rechnungspositionen für die Ermittlung des BLP heranzieht und dies dem Finanzamt gegenüber argumentieren.
Bei Audi und VW erhielt man übrigens jedenfalls beim Leasing vor einigen Jahren noch eine separate Bestätigung über den BLP unmittelbar vom Hersteller unaufgefordert per Post. Ob es das heute noch und auch bei Skoda gibt, kann ich nicht sagen.
Recht haben und Recht bekommen sind aber leider unterschiedliche Schuhe...
Ist schlimmstenfalls die Frage ob man einen Rechtsstreit führen kann/will oder nicht.
Das schöne ist ja, dass in diesen Situationen i.d.R. auch der Arbeitgeber ein großes Interesse an der 0,25%-Besteuerung hat. Der dürfte ohnehin steuerlich beraten sein, so dass der Arbeitnehmer sich meist erst einmal entspannt zurücklehnen kann.
Das ist selbstverständlich nicht selbstverständlich. Bitte einen Beleg dafür, ansonsten gehe ich fest davon aus, dass diese (ab Werk bestellt) versteuert werden muss.
Auch eine „Netztrennwand“ ist zum Beispiel mobil, lediglich ein zweiter Satz Räder und eine aufpreispflichtige Telefon-Vorbereitung werden ausgeklammert.
So mein Kenntnisstand.
Es geht darum, dass eine mobile Ladestation nicht verbaut ist. In den Lohnsteuerrichtlinien des BMF (R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6) heißt es nämlich: "Listenpreis i. S. d. Sätze 1 bis 3 ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert € abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kfz im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zzgl. der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer; der Wert eines weiteren Satzes Reifen einschl. Felgen bleibt außer Ansatz."
Sogar bei dem genannten Beispiel der Netztrennwand würde ich daher im Zweifel die Konfrontation mit dem Finanzamt suchen; zumindest dann, wenn sie über das Knacken der 60k-Grenze entscheidet. Meine z.B. lag nämlich bei Auslieferung einfach nur im Kofferraum herum, eingebaut ist da gar nichts.
Ja, er liegt bei 60622€... Es fehlt aber noch ein Dokument, in dem der BLP aufgeführt wird. Ärgert mich sehr, dass der Verkäufer mir vorher nur mündlich eindeutig versichert hat, dass der Wagen unter den 60000€ liegt.
Der BLP wird auf 100€ abgerundet, sprich der Preis liegt mit 522(523)€ drüber.
Mein Gedanke ist, den BLP "anzufechten", genauer gesagt die mobile Ladestation aus der Berechnung rausnehmen zu lassen, da es ja kein fest Verbautes Zubehör ist. Meine Recherchen ergaben bisher aber keine Ergebnisse zu Präzedenzfällen.
Die mobile Ladestation "iV Universal Charger"liegt zumindest nach Angebot bei 670€ und würde mir den entsprechenden Schritt in die 0,25% geben.
Da muss man eigentlich nichts "anfechten". Die mobile Ladestation gehört selbstverständlich nicht zum BLP, genau so wie ein eventuell in der Rechnung enthaltener Satz (zusätzlicher) Winterreifen.
Nur bei Skoda kann ich das Fahrzeug nicht registrieren. Weder aus dem Fahrzeug heraus noch über die App mit der FIN. Gibt es da noch einen Tipp, wie man da weiter kommt?
Hatte ein ähnliches Problem und die dort beschriebene Lösung hat funktioniert: Enyaq komplett offline
Farbe ändern geht immer? Tut mir sehr leid, das ist so nicht richtig. Sobald das Fahrzeug einen "Produktionstermin = die Teile wurden von den Herstellern zugesagt" hat ist auch die Farbe nicht mehr änderbar. Genauso steht es dann auch im System. Meiner hat eine Einplanung für Juli (seit Mai) und soll in der zweiten Hälfte Dez 2023 geliefert werden - Bemerkung im System: keine Änderungen möglich
Nichts anderes hat peter181 ja im Grunde genommen geschrieben. Erst wenn die Produktion derart konkret und kurzfristig - so wie etwa bei dir noch in diesem Monat - eingeplant ist (Stichwort: "Trichter"), geht eine Farbänderung nicht mehr. Bis dahin ist sie für gewöhnlich problemlos und ohne Verzögerungen möglich. Wenn der Händler sich denn die Mühe machen will...