Beiträge von LUN

    Ganz ehrlich, so langsam werde auch ich 😤. Warum haben manche das Glück mit IPA und andere wieder nicht. Hatte sowas ähnliches bei meinem jetzigen Kodiaq FL, als Clever mit Ambientebeleuchtung bestellt und weil Clever wegen Lieferzeit dann eingestellt wurde, als Ambition mit der gewählten Sonderausstattung geliefert, aber OHNE Ambiente😡. Von Skoda trotz ewigem Schriftverkehr keine Entschädigung oder Entgegenkommen. Der Enyaq ist mein 10. Skoda, aber was hier gerade abgeht, ist unter aller Sau. Ja, IPA gab es bei meiner Bestellung nicht ( entgegen Aussage des 🙂 😡), aber manche kriegen es und manche nicht. Andere Mütter haben auch schöne Töchter. So, das tat jetzt gut🤮

    Ein anderer User hatte sich doch mal die Mühe gemacht, das auszuwerten und soweit ich das in Erinnerung habe, waren das lediglich ein paar "Ausreißer", die während eines wenige Wochen umfassenden Produktionszeitraums den IPA zum Parken Plus on top bekommen haben. Das ist aber nun meiner Wahrnehmung nach seit rund 1,5 Monaten schon wieder Geschichte.


    Ehrlich gesagt verstehe ich auch die Aufregung nicht. Schließlich hat Skoda keinem Kunden eine bestellte Option gestrichen, sondern liefert genau den Funktionsumfang, der bestellt war, nämlich Parken Plus ohne IPA.

    Tja, heute die Hiobsbotschaft erhalten, dass sich die Produktion nun vom zuletzt geplanten Mai auf die hier schon mehrfach genannte KW35 verschiebt. Also ganz offenbar kein Fortschritt bei der 80x-Produktion. Die BAFA-Prämie wäre damit futsch. Einzig die seinerzeit gewährten 17% Rabatt machen es wirtschaftlich noch halbwegs interessant. Aber was bringt das, wenn man zwei Jahre (oder mehr?) auf das Auto warten muss…


    Letzte Woche habe ich mir den Mercedes EQB angeschaut, der ist leider aufgrund des zu kleinen Innenraumes raus. Aber sobald Tesla das Problem mit den weggefallenen USS adäquat gelöst hat, wird wohl mangels anderer Alternativen auf ein Model Y umgeschwenkt. Die ersten Berichte zum HW4-Release lassen ja hoffen.

    Das Problem ist, dass Skoda das den Kunden nicht gestattet. Die Zulassung muss auf den Käufer erfolgen und ohne Zulassung geht das Fahrzeug auch nicht vom Hof. Ob das rechtlich zulässig ist, ist eine andere Frage.

    Ich würde mal den Kaufvertrag durchforsten, da steht wahrscheinlich eine entsprechende Klausel drin.

    Also in meinem Kaufvertrag findet sich keine solche Regelung. Auch die Klausel, wonach "Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag [...] der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers" bedürfen, dürfte hier nicht mehr einschlägig sein, sobald einerseits der Kaufpreis gezahlt und andererseits das Fahrzeug übergeben wurde.


    Anders ist es zum Beispiel bei Tesla, dort findet sich eine solche Bestimmung regelmäßig im Vertrag.


    Bei Zahlung des Kaufpreises wechselt das Eigentum, nicht der Besitz.

    Das ist ebenso falsch. Die Kaufpreiszahlung ist unabhängig vom Eigentumsübergang, Stichwort: Abstraktionsprinzip.

    Ich finde das Model Y nicht schön, ich finde es armselig, dass es keine Parkpiepser gibt.

    Ganz zu Schweigen davon, dass "mein" Enyaq 100 mal besser ausgestattet ist etc. etc.

    Die fehlenden Ultraschallsensoren sind tatsächlich der einzige Grund, aus dem ich bislang noch nicht abgesprungen und zu Tesla gewechselt bin. Der Mercedes EQB wäre eventuell noch eine Alternative, aber da ist mir eigentlich der Platz zu knapp.

    Das Bekanntsein ist ja die eine Sache. Die andere Sache ist, eine Lösung zu finden. Und das Bekanntsein der Ursache lässt auch nicht unbedingt eine Anpassung der Vorhersage zu.


    Anders gesagt, wer im Mai bestellt hat, kann zwar argumentieren, dass der Krieg bekannt war, aber eine bessere Vorhersage des Lieferhorizontes ist da realistischerweise trotzdem nicht möglich.


    Ich denke, dass ein Gericht dem Hersteller auch im Mai 22 die "Unmöglichkeit der Lieferung" zugesteht. Insofern ist es unrealistisch sich auf weniger als 4 Monate Frist zu berufen.

    Nee, das sehe ich anders und halte es sogar für gefährlich. Die Inverzugsetzung sollte man einfach nach ULT+6 Wochen machen und als Nachfrist würde ich maximal vier Wochen geben. Auf das Vorliegen höherer Gewalt muss sich die Gegenseite ja erst einmal berufen (und nötigenfalls vor Gericht auch beweisen). Das ist schon bei einer Bestellung vor dem Ukraine-Krieg nicht ganz einfach, für eine Bestellung deutlich nach Kriegsbeginn halte ich es bei den gegebenen und bekannten Umständen für beinahe unmöglich. Hier sollte man nicht unnötig etwas verschenken.


    Persönliche Erfahrung: Ich selbst habe pünktlich sechs Wochen nach ULT gemahnt und Nachfrist von zwei Wochen gesetzt. Seitdem zwar immer noch kein verbindlicher Termin, aber zumindest kostenlose Ersatzmobilität.

    also einen größeren mist hab ich selten von einem freundlichen gelesen. Klar darf man alles abmachen, du darfst auch das E-Fahrzeug foliieren oder selber Schriftzüge aufbringen. Schreib einfach AMG power drauf oder Ferrari.

    Ganz genau, es existiert keine gesetzliche Regelung, die einer Entfernung der Modellbezeichnung entgegensteht. Es gab vor einiger Zeit sogar mal eine Gesetzesinitiative dazu in Schleswig-Holstein, mit der eine Kennzeichnungspflicht für E-Fahrzeuge herbeigeführt werden sollte. Sie wurde allerdings abgeschmettert, weil es letztlich keine tragfähige Begründung dafür gibt (ganz davon abgesehen, dass hier ohnehin der Bund und nicht einzelne Länder zuständig sein dürften).


    Mag sein, dass die Info an hopper auf einer internen Richtlinie des Herstellers beruht. Die (wahren) Gründe dafür dürften dann aber eher im Bereich des Marketings angesiedelt sein.

    An alle die, die Ihren Enyaq schon storniert haben.

    Wie muss da so eine Stornierungsbestätigung aussehen, damit die auch rechtlich bestand hat?

    Brauche ich beim Leasing zusätzlich auch eine Bestätigung der Skoda Leasing oder reicht die des Autohauses?

    Du brauchst überhaupt keine Bestätigung, daher gibt es dafür auch keine Muster oder ähnliches. Die Stornierung wird wirksam mit Zugang deiner Erklärung beim zuständigen Empfänger, völlig unabhängig von dessen Zutun.