Doch, ist korrekt. Für die Versteuerung gilt der Listenpreis der für das Fahrzeug berechnet wird. Und das ist der, für den man das Fahrzeug bestellt hat.
Denn wie bereits geschrieben, haben bestehende Bestellungen Preisschutz.
Bitte meine Ergänzung lesen: Das EStG ist da eindeutig. Das mag in der Praxis anders gelebt werden, die Gesetzeslage ist eindeutig.