Das ist Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Du musst dich auf keine Diskussionen in Sachen Kulanz oder Garantie einlassen.
Beiträge von ichwarteaufnenblauen
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Die Ablagen im Zwischenboden sind teilweise praktisch, teilweise auch nicht. Ich habe immer noch kein Konzept, wo ich das Ladekabel verstauen will.
Deine Beschreibung interpretiere ich so, dass du das Transportpaket mit doppeltem Kofferraumboden und Netzen hast.
Dann kannst du das Kabel entweder unter dem Boden aufbewahren; da gibt es so einen „runden Bereich“ in dem schwarzen Styropor-Element, um den du das aufgewickelte Kabel führen kannst.
Alternativ montierst du links ein Netz, dann kannst du damit in der Lücke zwischen Radhaus und Kofferraumklappe die Kabeltasche fixieren. So machen wir das, damit wir auch bei gefülltem Kofferraum ans Kabel kommen.
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Unter 3.8 steigt unser iV 80 unverändert mit circa 130 kW ein, wenn der SoC unter 25% liegt.
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In der App kannst du nur „hart“ eine Reduktion des Ladestroms einstellen; das bewirkt eine Begrenzung auf 6A je Phase.
Du kannst dir mal evcc.io anschauen; das haben hier diverse Leute (auch ich) zum PV-Überschussladen im Einsatz. Es müsste bereits diverse Threads dazu geben.
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Möglicherweise ist die sich ergebende Ladedauer > 24 Stunden, und die verbleibende Dauer wird durch Vergleich von Stunde/Minute der Zeitstempel ermittelt, anstelle die vollständige Differenz zu ermitteln. Eher peinlich.
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Durchfahrt verboten - Anlieger frei: Die sind davon ausgenommen, dürfen also durchfahren. Das hätte ich so als korrekt gelesen.
Beim Anlieger-Schild funktioniert das im Sinne von „freier Durchfahrt“, aber dennoch sollte man daran denken, dass „frei“ „außer“ bedeutet.
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Doch, nur eben in Verbindung mit einem Halteverbot-Schild.
Ja, genau, weil „frei“ „außer“ bedeutet: Halteverbot für alle außer BEV.
Ansonsten Zustimmung zum Rest, den ich abgeschnitten habe.
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Wieso ist das jetzt eine fehlerhafte Beschilderung?!
Weil „frei“ auf einem Schild „außer“ bedeutet, aber selbst die Gemeinden das oftmals nicht wissen und daher falsch anwenden. Die Gemeinde will bei dem von dir gezeigten Beispiel wahrscheinlich Parkplätze für BEV reservieren, tatsächlich schließt sie sie aus.
Das bekannteste Beispiel ist „Durchfahrt verboten“ mit „Anlieger frei“ —> „Durchfahrt verboten, außer für Anwohner“.
Wenn man also Parkplätze für BEV reservieren möchte, darf dort nicht „frei“ stehen.
Ich kann bei Interesse mal etwas Hintergrund dazu raussuchen; jetzt auf die Schnelle auf dem Handy geht das nicht.
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Richtig. Deshalb darf bei der von mir gezeigten Kombination kein E-Kennzeichen-Auto stehen…
Aber wenn die Gemeinde eine fehlerhafte Beschilderung aufstellt, sollte man das nicht spezifisch dem E-Kennzeichen anrechnen. („Frei“ wird häufig falsch verwendet, weil es tatsächlich „außer“ bedeutet.)
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Hier sind auch so viele, die sich so sicher sind mit dem E-Kennzeichen und immer der Meinung, sie machen das alles richtig. Aber: Wer hat hier schon mal geparkt von euch?
Dann war es wohl verboten und es hätte ebenfalls einen Strafzettel oder schlimmeres geben können.
Die Erläuterung dazu: https://www.stvo2go.de/verkehr…-fahrzeuge-nach-emog-frei
Entscheidend ist das „frei“.