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Da das Auto in der Werkstatt sicherlich oftmals mit offenen Türen und Klappen und häufigem Tür auf-Tür zu in der Werkstatt steht, ohne das über HV nachgeladen wird, sehe ich die Nachladung der 12V-Batterie in derartigen Fällen nicht immer nur als Gefälligkeit an.
Dann muss das erst recht im Inspektionsumfang drin sein. Und nicht ein Rechnungsposten.