Diesen "Zetteln" ist bezüglich eCall(112) zu entnehmen, dass dieser mit EU-Voschrift 2015/758 eCall für neu homologierte Fahrzeuge ab 01.04.2018 vorgeschrieben ist und sich darauf bezieht, dass eine automatische Verbindung mit einem Notrufzentrum bei einem schweren Unfall erfolgt oder eine manuelle Unfallmeldung durch die SOS-Taste getätigt werden kann.
Das sind meines Wissens allerdings Infos, die ohnehin allgemein gültig sind und daher nicht speziell mit Skoda zu tun haben.
Mehr dürfte m.E. bei der Hauptuntersuchung eigentlich nicht gefordert werden.
Für eCall ist keine Registrierung notwendig, für proaktive Dienste dagegen schon.