Beiträge von enopol

    Du willst es nicht begreifen, oder?

    Weshalb sollte Skoda oder Mercedes etwas erklären, was der Gesetzgeber verbockt hat? Das muss der Geseztgeber erklären - nicht die Autohersteller.
    Weshalb sollte sich der Gesetzgeber selbst Auflagen machen, wie du das forderst? Das WLTP-Verfahren ist transparent für jeden jederzeit abrufbar.

    Ich muss nicht "kapieren", wie deine Meinung dazu ist.

    Meine Meinung ist, dass Skoda (und andere Hersteller) durchaus etwas erklären könnten, was ohne entsprechende Vorabinfos nicht zu verstehen und daher für den Käufer relativ wertlos ist.


    und nein: das was dort gemixt wurde, muss ein potentieller Käufer m.E. nicht verstehen. Das ist m.E. zu kompliziert und es reicht nicht, auf das WLPT-Verfahren hin zu weisen.

    Die meisten würden die speziellen Verfahren für E-Autos vermutlich nicht mal finden....schau mal unter Wikipedia....


    Meine Meinung ist, dass eine irreführende Information zur Reichweite vom Gesetzgeber verhindert werden sollte, wenn die Hersteller es nicht für nötig halten, darauf ein zu gehen.

    Der Gesetzgeber regelt ja auch sonst alle Einzelheiten zu den Verbrauchsangaben, die die Hersteller machen müssen. Es wäre also nur konsequent, wenn man darauf achtet, dass der Verbraucher es auch einigermaßen nach vollziehen kann, denn für den normalen Verbraucher werden diese Angaben ja u.a. gemacht.

    Ich habe gerade meinen Führerschein angesehen, der ist vom 28.03 1972.

    Wir sind nun ein halbes Jahrhundert zusammen. :saint:


    Damals Klasse 3, kann (habe ich auch schon getan) Fahrzeuge die 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufweisen und maximal dreiachsige Züge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 Tonnen fahren. 8)

    Damit bist du quasi prädestiniert E-Autos als Zug-Fz zu fahren, die ja letztendlich alle zuviel Speck auf den Hüften (und in der Folge ein großes zul GG) haben.

    Jüngere Fahrer, die nur den B-Führerschein haben, können da eher Schwierigkeiten bekommen.


    Gerade mit dem Enyaq iV80x, der ca 2750kg zul GG aufweist und eine zul Anhängelast von 1200kg hat, wird das besonders deutlich.

    Mit Führerschein B wäre mit dem iV80x mit einem Anhänger der 750kg zul GG hat, definitiv Schluss.


    Selbst mit einem iV60 dürfte der B-Schein-Inhaber größere Anhänger ziehen, die auch real schwerer sind.

    Stimmt, die Grundaussage bleibt aber die Selbe und die Berechnung mathematisch identisch, egal ob die bereitgestellt Energiemenge inkl. oder exklusive Ladeverluste ist. Aber ja das Ergebnis verändert sich natürlich

    Wenn eine Berechnung in gleicher Weise erfolgt, hat das definitiv nicht automatisch zur Folge, dass mit den physikalisch korrekten Werten gerechnet wurde...das war schon in der Schule nicht anders....


    Die geladene Energie kann nicht für die Reichweitenberechnung heran gezogen werden und so wird es auch beim WLTP nicht gemacht.

    Das ist physikalisch Fakt und Wirkungsgrade müssen physikalisch selbstverständlich beachtet werden.


    Ob ich die geladene Energie oder die entnehmbare Energie in eine solche Rechnung einsetze ist halt ein merkbarer Unterschied.

    Sämtliche Verbrauchswerte die während der einzelnen Teilabschnitte des WLTP gemessen werden und womit die Reichweite bestimmt wird, sind Bordverbräuche und die einzige Stelle wo an Bord der "Verbrauch" gemessen werden kann, ist zwischen Batterie und Antriebselektronik.


    Der eigentliche WLTP-Verbrauch wird auch beim WLTP, genau wie beim ADAC, dadurch gemessen, dass man die Energie misst, die nötig ist, die voll entladene Batterie auf zu laden und das geschieht am Ladeeingang des Fz. Dadurch kommen letztendlich auch die gut 10% Unterschied zwischen dem Verbrauch, der durch die Reichweite errechnet wird (beim iV80:14,4kWh/100km) und dem Verbrauch, der sich mithilfe der tatsächlich vom Fz benötigten Energie errechnen lässt (16,5kWh/100km) zustande.

    Genau das hat der Gesetzgeber getan!

    Ich finde nicht, dass die Ermittlung der Reichweite, so wie ich schrieb, vom Kunden eindeutig ein zu ordnen, also zu verstehen, ist.


    Skoda schreibt einmal vom kombinierten WLTP-Verbrauch und einmal von der kombinierten WLTP-Reichweite.

    Dass beides direkt nicht viel miteinander zu tun hat, s.o., kann der Kunde m.E. nicht verstehen. Da sollte Skoda durchaus eine kundengerechte Möglichkeit bieten, dass der Kunde von dieser Besonderheit in Kenntnis gesetzt wird.

    Immerhin wird für beide Angaben der Zusatz "kombiniert" benutzt.

    Man kann ja wohl kaum vom Kunden erwarten, dass er sich in die speziellen Gegebenheiten des WLTP-Tests für BEV(PEV) einliest, um verstehen zu können, dass trotz des Wortes "kombiniert" beide Werte nur indirekt miteinander zu tun haben.


    Wenn Skoda (oder andere Hersteller) nicht mal das an Info liefern, sollte der Gesetzgeber daran definitiv etwas ändern.


    Wenn man mit den Messmethoden nicht einverstanden ist, weil man z.B. meint, dass diese die Praxis zu wenig widerspiegeln, ist das eine Sache.


    Wenn man dem Kunden dagegen 2 Werte ohne weitere Erklärung nennt, wo er aufgrund der Wortwahl davon ausgehen muss, dass diese direkt zusammenhängen, obwohl das real nicht der Fall ist, ist das für meine Begriffe eine gezielte Desinformation und so etwas sollte es grundsätzlich nicht geben.

    ich habe meinen Beitrag durch die Verlinkung im falschen Thread geschrieben, sorry.


    Rein phsikalisch muss man schon etwas differenzierter schreiben, auf welche Energiemenge man sich bezieht.

    Der WLTP-Vetrbrauch bezieht sich meines Wissens auf die Energiemenge, die dem Auto an der Ladesteckdose zu geführt wird.

    Die Energiemenge, die für die Reichweite zuständig ist, ist die welche die voll geladenen Batterie abgeben kann.


    Beim Verbrenner ist es egal: Das Volumen an Kraftstoff, welches durch den Tankstutzen fließt nd welches die Grundlage für die Reichweitenangaben ist, entspricht genau dem Volumen, welches dem Motor zur Verfügung steht. D.h. bezüglich WLTP, dass man die getankte Menge auch für die Reichweitenberechnung als Grundlage nehmen kann.


    Beim E-Auto ist das dagegen niemals der Fall.

    Laut ADAC waren beim Test des iV80 z.B. 86,9kWh notwendig, um den 77kWh-netto Akku komplett voll zu laden. In dem Fall (über die Wallbox mit 11kW) sind also 9,9kWh Verlust vorhanden (= ein Wirkungrad von Ladetechnik plus Batterie von ca 89%)

    Der Verbrauch des Fz wird meines Wissens sowohl beim ADAC auch beim WLTP auf die 86,9kWh, also das, was durch den Ladestecker fließt und was letztendlich bezahlt werden muss, bezogen.


    Die Reichweite kann man aber nicht auf die Energie beziehen, die geladen wurde, sondern nur auf die Energie, welche die Batterie maximal zur Verfügung stellen kann und das sind bekanntlich nur 77kWh.

    von daher ist die Aussage beim E-Auto schlichtweg falsch:

    Zitat

    Rein physikalisch bleibt die Aussage weiterhin korrekt. Ich habe eine geladene Energiemenge und einen (durchschnittlichen) Energieverbrauch, dadurch errechne ich eine Reichweite.

    Egal auf welche Ladeart man sich dabei bezieht:

    Es bleibt immer zumindest der Ladewirkungsgrad der Batterie bestehen, der immer dafür sorgt, dass die geladene Energie größer sein muss, als die Energie, welche die Batterie abgeben kann und welche für die Grundlage für die Reichweite bildet.


    Im Fall der normalen Ladung über eine Wallbox gibt es beim Enyaq iV80 also einen Verlust von rund 11%. Effizient ist AC-Laden daher nicht gerade...


    Der Unterschied in der Reichweite zwischen den angegebenen ca 530km (kombinierte WLTP-Reichweite) und der Reichweite, die man aufgrund des kombinierten WLTP-Verbrauchs (16,5kWh/100km) aufgrund der entnehmbaren Akku-Energie (77kWh) berechnen kann (467km) beträgt rund 12%.......


    Zu dem verlinkten Artikel:

    Abgesehen davon, dass dort die o.a. Problematik leider nicht aufgeführt wurde, steht dort noch bezüglich WLTP:

    Zitat

    Der WLTP aber funktioniert anders. Vereinfacht – und keineswegs zugespitzt – gesagt ist der WLTP-Wert das Ergebnis einer Konstantfahrt mit 100 km/h, die lediglich auf gut 62 Kilometern von wechselnden Geschwindigkeiten unterbrochen wird. Hier liegt die Ursache für die optimistischen Aussagen in den Konfiguratoren.

    ...das mit den 100km/h Konstantfahrt verstehe ich nicht und eine derartige Aussage habe ich in Bezug auf WLTP ansonsten auch noch nicht gelesen.

    Im gesamten WLTP-Zyklus, über alle Phasen der 23km langen, 30-minütigen Gesamtstrecke hinweg, gibt es keine 100km/h konstant, der Zyklus fängt auch nicht mit 100km/h an und er endet auch nicht mit 100km/h, sondern jeweils mit 0km/h.

    Der Artikel ist m.E. zumindest für diesen speziellen Fall, nicht so ganz gelungen....

    Zitat

    Diese Kalkulation lässt sich eigentlich auf Elektroautos übertragen: Batteriekapazität durch Stromverbrauch gleich Aktionsradius.

    Diese Aussage ist beim E-Auto eben grundsätzlich, unabhängig von WLTP o.ä., nicht ganz richtig.


    Neben der Tatsache, die du auch schon erwähnt hast, dass dieser Artikel leider nicht beschreibt, dass der WLTP-Verbrauch an der Steckdose des Fz gemessen wird und die WLTP-Reichweite den Ladewirkungsgrad und den Wandlerverlust nicht zum Inhalt haben, ist m.E., zumindest beim Enyaq, auch die Folgerung falsch, dass sich die (Standard-)Reichweite nur auf den City-WLTP-Bereich bezieht.


    Im Konfigurator des Enyaq kann man die Werte eindeutig erkennen.

    1. wird die (Standard-) Reichweite "kombinierte WLTP-Reichweite" genannt und

    2. gibt es eine gesonderte Reichweitenangabe für den langsamen City-Bereich, die beim Enyaq iV 80 z.B. locker über 700km beträgt.


    Aufgrund dessen, dass man die Standardreichweite (also ca 530km beim iV80) als "kombinierte" WLTP-Reichweite bezeichnet, es zudem die gesonderte Angabe der City-Reichweite mit noch fantastischeren Werten gibt und im gleichen Text an anderer Stelle der "kombinierte" WLTP-Verbrauch angegeben wird, muss ein "normaler" Käufer" eigentlich davon ausgehen, dass sich die Reichweite anhand des Verbrauchs und der Akkugröße errechnen lässt und es sich eben um den "kombinierten" Messzyklus handelt.

    Das ist aber nicht der Fall und es wird dem Kunden seitens Skoda m.E. auch nicht erklärt.


    Von daher sollte der Gesetzgeber, der ja auch sonst gerne alles regelt, auch diese Geschichte mit der Reichweite so regeln, dass sie von jedem Kunden eindeutig ein zu ordnen ist.

    Dazu gehört beim E-Auto eigentlich auch noch eine Angabe für Fahrten mit geringen Temperaturen.

    Ja, Kühlschrank etc ist Zubehör und muss zusätzlich geordert werden. Sterkemann und Caravelair sind sicher Alternativen.

    Wer einen " Hängerschein" hat muss es sich überlegen. Klar auch weil die Betten Stockbetten und umgebaute Dinette nicht gerade üppig Platz bieten.


    Ohne " Hängerschein" vielleicht eine Überlegung wert. Aber wie geschrieben, ich habe den noch nicht gesehen. Die Qualität muss man sich vorher anschauen. Auch zum Thema Vorzelt habe ich noch nichts gefunden. 👍

    Ja, mit dem Schein hast du natürlich recht.

    Andererseits:

    Wenn man bereit ist 14t€ für einen unvollständig ausgestatteten Miniwohnwagen (also real ganz sicher über 15t€) aus zu geben, dürften die 500€ für den B96-Zusatz im Führerschein (eine Prüfung gibt es meines Wissens nicht....) auch noch drin sein....

    Für Enyaq-Eigner, die etwas Wert auf die Möglichkeit Anhänger ziehen zu können Wert legen, ist der B96-Zusatz als Minimum quasi Pflicht.


    Ansonsten wäre man auch bei der Wahl eines Transport-Anhängers sehr eingeschränkt, denn deren Standard-Größe bei Verleihfirmen hat meist eine Ladefläche von 1,25 x 2,5m und die hat als gebremste Ausführung ein zul. GG von mindestens 1,2T. Die gibt es auch mit 750kg-zul GG, aber dann darf die Zuladung nicht allzu schwer werden (Steine, Kies usw.)

    Größere Transportanhänger sind i.d.R. immer gebremst und haben meist über 1,2T zul GG.


    Diese Ausführungen dürfte man mit einem Enyaq (egal welcher) und lediglich Führerschein B niemals ziehen., selbst leer nicht.

    Mit dem B96-Zusatz, sind immerhin, je nach Enyaq, Anhänger drin, die von ca 1400kg bis ca. 1700kg zul GG haben.

    Damit kann man bei der Transportanhängerwahl durchaus schon etwas anfangen, wenn es eher umräumliche Größe der Zuladung, als um das Gewicht der Zuladung geht.


    Wer den BE hat darf mit dem Enyaq auch einen 3,5T-Bootstrailer leer ziehen, aber der BE ist teurer, aufwändiger und es gibt eine Prüfung....

    Ich bin da ja ganz bei Euch! Zumal man immer auch das eigene Fahrprofil auf die Elektrotauglichkeit überprüfen sollte.

    Allerdings kann ich seinen Unmut über Marketing-Reichweiten verstehen. Wenn man davon ausgehend, die Anschaffung geplant hat, holt einen die Realität schnell ein.


    Ich wollte den Artikel auch eher wegen der vielen Meldungen die E-Mobilität betreffend, hier einen, mit Enyaq-Bezug zur Kenntnis geben 😎

    Na ja, wir hatte es hier im Forum an anderer Stelle ja schon:

    Das eine ist der kombinierte Verbrauch gem. WLTP, der für den Enyaq so ca mit 16,5kWh angegeben ist.

    Mit dem Verbrauch käme man aufgrund der 77kWh-netto-Batterie des Enyaq iV80 auf ganze 467km Reichweite und eben nicht auf mehr als 530km.


    Wenn man die 536km kombinierte WLTP-Reichweite, die hier genannt wurde, als Maßstab ansetzt, müsste man auf einen Verbrauch von knapp 14,4kWh/100km kommen.

    (Das ist bestenfalls der Verbrauch des Motors, aber eben nicht der Verbrauch des Fz...)


    Von daher ist diese Reichweitenangabe noch mal eine Stufe unrealistischer, als der angegebene kombinierte WLTP-Verbrauch, denn auf 14,4kWh/100km oder weniger, kommt im Durchschnitt der iV80-Besitzer wohl eher niemand.

    Diese feinen, aber durchaus relevanten Unterschiede gibt es bei einer Berechnung der WLTP-Reichweite (wenn es die dort denn überhaupt vom Hersteller gibt) bei Verbrennern nicht und von daher ist die Enttäuschung bei Sichtung der realen Reichweitenwerte bei Verbrennern nicht ganz so groß, wie bei E-Autos.


    Dazu kommt bei E-Autos, dass die Fahrweise nicht bis Entladungsende der Batterie gleich bleibt und man die Batterie (empfohlen durch die BA) möglichst nur bis 80% aufladen sollte.

    Deswegen werden die letzen % Ladung bei E-Autos möglichst nicht ausgenutzt. Ein Verbrenner hat dagegen bis zum letzten Tropfen, keine Fahrteinschränkungen und für Verbrenner ist es auch überhaupt kein Problem, bis 100% auf zu tanken. Weder ein zeitliches Problem, noch ein Problem wegen der Lebensdauer einer wichtigen Komponente.


    Deswegen kann man bei E-Auto getrost nur rund 70% der Batteriekapazität für eine realistische, durchschnittliche Reichweitenberechnung ansetzen. Beim Verbrenner sind dagegen 90% Ausnutzen des Tankinhaltes in der normalen Praxis realistisch.

    Von daher ist es durchaus verständlich, dass man bei einer werkseitigen Reichweitenangabe von 536km übermässig enttäuscht ist (im Sommer...vom Winter reden wir lieber nicht), weil realistisch in der Praxis nur mit 70% "Tankinhalt" gerechnet werden kann und man zumindest den kombinerten WLTP-Verbrauchswert (also 16,5kWh/100km) ansetzen sollte.

    Dann kämen (im Sommer...) halt nur knapp 330km dabei heraus.


    Die ganze Geschichte ist prinzipiell nur keine Besonderheit des Enyaq, sondern es betrifft jedes E-Auto, bei dem sich der Hersteller zur besonders unrealistischen Reichweitenangabe hinreißen lässt.


    Traurig aber wahr:

    Gerade beim E-Auto, sollte man sich vorher nicht nur durch die Werbung informieren.

    Als Kind habe ich immer davon geträumt, das meine Eltern einen Wohnwagen haben und ich hinten auf langen Fahrten spielen kann :)....heute fühle ich mich älter als ich bin und ziehe ein Hotel mit HP vor :D


    Aber ein sehr interessanter Thread.

    Geht mir (uns) ähnlich....und das ist ein Grund, weswegen wir mit der potentiell geringen Gespann-Reichweite des Enyaqs ganz gut zurecht kommen werden.

    Wir Haben unseren Eriba Puck L im letzten Jahr verkauft.

    Ein weiterer Grund war natürlich, dass die Leute zu dem Zeitpunkt "bekloppte" Preise für solche relativ seltenen Exemplare bezahlt haben.

    Habt Ihr Euch schon mal die Carpento Wohnanhänger angeschaut. Unheimlich leicht, für 4 oder 6 Peronen der schwerste wiegt leer gerade mal 680 kg. Zuladung dann noch 70 kg. Das Dach ist aerodynamisch runtergezogen. Ich habe noch keinen besichtigen können, finde das Konzept aber interessant.


    caravan_carpento-9d614622-5fe07790@2250w2x.jpg

    der ist letztendlich trotzdem 2,38m hoch (der größte WoWa der Reihe mit 680kg Leergewicht ist übrigens bereits 2,45m hoch und 2,05m breit....) und 1,98 breit (also rund 4,5m² Querschnittsfläche)......dadurch dass er vorn recht gut angespitzt ist, ist die Aerodynamik zwar etwas verbessert, durch den kurzen Aufbau und den eckigen Übergang von den Seitenwänden zum Heck werden ganz sicher keine Top-Aerodynamik-Werte erreicht.


    Wer mit einem Bett von 1,3m Breite und 1,9m Länge auskommt, welches für den vorn liegenden zudem durch die seitlichen Rundungen deutlich eingeschränkt ist, kann damit sicher glücklich werden.

    Für gut 14t€ Einstandspreis, der m.E. nicht einmal einen Kühlschrank, eine Heizung und Kocher beinhaltet, finde ich den WoWa sehr teuer.


    Sicherlich spart man gegenüber einem Wohnwagen mit Standardmaßen ein paar kWh/100km, aber man fährt halt auch mit einem Kompromiss durch die Gegend.


    Vom Gewicht und vom Preis interessant dürften z.B. die einfachen 390er-WoWa von Sterckeman und Caravelair für den Enyaq sein, denn die wiegen knapp 800kg leer und haben 1000kg zul Gesamtgewicht.


    Die kosten nicht mehr, als der Carpento, bieten aber Selbstverständlichkeiten, wie Kocher, Kühlschrank und Heizung serienmässig und sind (inkl. der Betten) schlichtweg größer. Der kleine Schlafplatz muss z.B. nicht jeden Tag zur Sitzgruppe umgebaut werden, wie es beim Carpento 310 der Fall ist und die Stehhöhe ist halt 1,95m und nicht 1,85m.

    Also von Spiegelmitte zu Spiegelmitte sind es 1,92m, der komplett ausgeklappte "Gliedermaßstab" ragt bei beiden Spiegeln auf etwa 3/4 des Glases. Offiziell müßte also noch ein Spiegel dran, wenn es keine Möglichkeit gibt, durchzuschauen ...

    Da ich aber innen durch sehen kann, gilt das nicht für meinen QEK.

    Das mag in deinem Sonderfall bei einer Kontrolle durchgehen.

    Deine Messung zeigt aber, dass es für WoWa ab spätestens 1,95m-Breite beim Enyaq ohne Zusatzspiegel offiziell nicht mehr reicht. Wohnwagen mit weniger als 2m Breite sind eher recht selten.