Ich wollte darauf aufmerksam machen, dass gegebenenfalls ein Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht.
Wenn man einen etwas größeren Hänger voll macht, ist man schnell mal ein paar hundert Kilo über dem Zulässigen, aber eben nicht nur dem zulässigen des PKW sondern auch seines Führerscheins.
Beispiel IX, mit Führerscheinklasse B96, hier ist tatsächlich bereits vorsicht geboten. Die Anhängelast darf hier nicht voll genutzt werden. (4,25t - Leergewicht 2,5t = 1,75t Zuladung die sich auf das Gespann verteilen können)
Das o.a. Beispiel ist falsch.
es spielt bei den Führerscheinklassen eine Rolle, wie groß die Summe der zul Gesamtgewichte ist. In dem Rahmen ist es aber unerheblich, wieviel man zugeladen hat.
Bei Führerschein B beträgt die maximale Summe der zul Gesamtgwichte halt 3,5T.
D.h., dass man selbst mit einem leeren Enyaq (reales Gewicht z.B. 2300kg), der, angenommen, ein zul GG von 2,6T hat, einen leeren Anhänger mit 1000kg zul GG (reales Gewicht z.B. 300kg) nicht ziehen darf und daher spielt es bei einem solchen Enyaq für Führerschein B-Inhaber direkt keine Rolle, ob nun 1000kg oder 1200kg Anhängelast möglich sind.
Damit diese überhaupt die 1200kg (und auch angedachte 1400kg) Anhängelast ausnutzen könnten, ist mindestens die Erweiterung B96 notwendig.