...mein Bekannter ist mit seiner Mercesdes C Klasse(Firmen Leasing ) im September abends im Wald abgeflogen(kurvige Strecke)
Es war trocken wenig Laub(war noch September) aber kühl(Temperatur so 4Grad laut Auto).
Seine Vollkasko(Mercedes Leasingbaustein) weigert sich zu zahlen, Begründung : für die Situation falsche Bereifung(unter 7 Grad wären Winterreifen besser gewesen) ... man streitet sich aktuell noch in seiner Firma gibt es keine Sommereifen mehr auf den Dienstwagen, sondern nur noch GJR
Es kann selbst im Juli Nächte geben wo die Temperaturen deutlich einstellig werden und in der Übergangszeit besteht die Gefahr immer...
In der STVZO, welche ja die Winterreifenpflicht in D vorschreibt, gibt es m.E. keinen Hinweis darauf, dass die Temperatur allein ausschlaggebend ist und es wird die Temperatur auch nicht erwähnt.
da gibt es nur:
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte
Jede Versicherung kann natürlich Versicherungsbedingungen haben, die da noch eins "draufsetzen".
Normal sollte es bei 4 Grad und das auch noch im September, also im Sommerhalbjahr, keine Schwierigkeiten wegen SR geben.
Im September wären dann wohl morgens oftmals tausende von Fz ohne Versicherungsschutz.
Es gibt übrigens auch keine gesetzliche Vorschrift in D, dass man Winterreifen nur bis 4mm Profiltiefe einsetzen darf.
Auch bei Winterreifen gelten die 1,6mm.