Ich vermute mal, das es, abgesehen davon, dass man in die meisten Parkhäuser wohl kaum mit Anhänger fahren darf, mit einem Wohnwagen zu ganz anderen Problemen (Stichwort: Höhe) kommen kann.
Im Ernst:
Es gibt auch genug Gelegenheiten, wo es für eine sehr kurze Strecke bzw. manchmal nur ein kleiner Absatz, dazu kommt, dass sogar die 12% überschritten werden.
Solche Stellen dürften daher eigentlich von keinem Gespann befahren werden, wo lediglich eine Anhängelast bis 12% in der ZB1 des Fz genannt ist.
Da kommt es halt auf den Anhänger drauf an:
Bei meinen ehemaligen Eriba Touring Puck L mit ca 800kg fahrfertigem Gewicht hatte ich bei 1800kg zul 12%-Anhängelast meines Fz kein Problem damit, kurze stärkere Steigungen zu befahren.
Mit dem Enyaq iV80, den ich bestellt habe, wäre das nicht anders.
Ob man das macht, muss man halt selbst einschätzen und verantworten.
Bei den MEBs des VW-Konzerns kommt die relativ geringe Anhängelast m.E. ja nicht dadurch zustande, dass das Fz bei größerer Anhängelast irgendwelche Stabilitäts- oder Sicherheitsprobleme hätte o.ä., sondern dadurch, dass die Dauerleistung der Motoren recht gering ist (95PS bei Hinterradantrieb und 105PS bei Allrad).
Mit Anhänger kann es unter ungünstigen Bedingungen halt mal vorkommen, dass man einen langen Pass hochfahren muss und das eventuell auch noch bei hoher Außentemperatur, mit ständigem erneuten Beschleunigen (z.B. in Kehren).
Für solche Fälle, dazu bei voll beladenem Fz, muss das Auto ausgelegt sein und da ein MEB offenbar keine so leistungsfähige Kühlung von Motor und Batterie hat, aber bereits solo voll beladen sehr schwer ist, hat man die Geschichte halt auf die bekannten Anhängelasten beschränkt.
Im Umkehrschluss bedeutet das m.E., dass man aus technischer Sicht keine Scheu davor haben muss, einen 1000kg wiegenden Anhänger mal eine kurze, überschaubare Strecke z.B. bei 15% Steigung zu fahren. In jedem Fall dann nicht, wenn des Auto selbst kaum beladen ist und die Strecke möglichst ohne zwischenzeitliches Anfahren bewältigt werden kann.