Da die Rechnung aber Bestandteil des Kaufvertrages ist und du außerdem keine weitere Möglichkeit hast, dass sonst irgendwie zu kontrollieren wird dir da jedes Gericht recht geben und zur Not muss der Händler einspringen.
Erwin ist für Ottonormalverbraucher keine weitere Möglichkeit, zumal das auch noch Geld kostet.
Ich würde mir da an deiner Stelle nicht weiter den Kopf drüber zerbrechen. Es wurde bestellt, es steht auf der Rechnung und wurde bezahlt. Da kannst du dich als Kunde zurück lehnen.
Klar, kann man so sehen.
Wenn ich aber keinen direkten Zugriff auf den Händler habe, z.b. bei einer weiter entfernten Urlaubstouur im Ausland, möchte ich mich nicht mit meinem Auslieferungs-Händler rumplagen o.ä..
In so einer Situation hätte ich es gerne, dass die Abwicklung schlichtweg möglichst schnell klappt....auf eventuelle, spätere Gerichtsverfahren kann ich auch gut verzichten.
Dann benötige ich schon nachweisbare Gewissheit, dass ich eine solche Garantie habe.
Die Position auf der Rechnung eines Händlers ist für andere Werkstätten (auch in D) kein Nachweis und wenn im im Skoda-System nur die übliche 2-jährige Garantie eingetragen sein sollte, wird es definitiv schwierig.
Wenn es eine echte, werkseitige Garantie ist, kann sich jede Vertragswerkstatt in Europa innerhalb von sehr kurzer Zeit selbst davon überzeugen und ansonsten, wenn es nur eine Versicherung ist, muss es einen Versicherungs.Vertrag bzw. die Bestätigung der Versicherung geben.
Auf meiner Enyaq Rechnung wird z.b. auch stehen, dass ich eine Wärmepumpe habe....ob ich sie wirklich habe (gerade bei dem durcheinander bei Skoda ja nicht unbedingt ausgeschlossen) sagt das nicht aus.
Davon muss man sich letztendlich selbst überzeugen und dabei sind die PR-Nummern zumindest eine werkseitige Zusicherung.
Ich schätze mal, dass es ohne weiteres möglich ist, dass jemand über Jahre nicht merken würde, dass er gar keine WP hat.
Ähnlich ist es bei der erweiterten Garantie....