Ein Getriebebolzen war noch nie eine "richtige" Parksperre, sondern man musste immer je nach Gefälle/Situation die zusätzliche "Handbremse" einsetzen. Dies war auch immer so in den betreffenden Fahrzeugen/Anleitungen erwähnt.
ja, da steht einiges.....
So ein Parksperrenrad bricht, wenn das Auto steht, durch die Kraft in Längsrichtung des Fz wohl eher kaum.....
Diese, (früher) vorgeschriebene zweite Möglichkeit das Auto zu sichern, soll im Notfall (wenn die Bremse ausfällt), das Fz allein halten können.....wäre schlecht, wenn die Klinke so ausgelegt wäre, dass sie bei einem Gefälle grundsätzlich und damit auch im Notfall den Geist aufgibt.
In der BA steht es extra, weil eben 2 Sicherungen vorgeschrieben sind (waren).
Das einzige wie etwas, nur mit Parksperre allein "passieren" könnte, wäre, der sehr theoretische Fall im Winter, dass das Fz an einem Gefälle mit einem Antriebsrad auf Glatteis und dem anderen Antriebsad auf griffigem Untergrund steht.
Dann kann sich das Fz bewegen und mit Feststellbremse wäre das eher nicht passiert.
So ein Parksperrenrad ist normal im Getriebe intergriert:
Das Getriebe ist u.a. auch für ein maximal zulässiges Abtriebsmoment konzipiert.
Die entsprechenden Zahnräder im Getriebe müssen das ohne zu brechen aushalten können, ansonsten könnte man mit dem Fz nicht mal flott anfahren....
warum sollte der Getriebehersteller ein internes Parksperrenrad so konzipieren, dass es nicht in der Lage ist das maximal zulässige Abtriebsmoment zu verkraften?
Zudem möchte ich das das Auto lediglich an einem Gefälle abstellen, wo es, wenn man N einlegt, gerade eben anfängt selbstständig zu rollen.
Ich kann das Fz mit einem Fuß am Boden daran hindern....
Das wird daher auch die lausigste Parksperre überstehen.....