Ja die werden wegen der unterschiedlichen Wege der Auslösung/ Nutzung als getrennte Systeme betrachtet. Ist auch bei meinem A2 so. Hydraulisch und per Seilzug, im Enyaq hydraulisch und per Motor
Darum geht es nicht......
Es geht hier gerade um Parkbremsen und -sperren.....
Es geht nicht um die Betriebsbremse und ihr Notfallsystem.
Der Enyaq hat eine hydraulische Bremse, die aber nicht beim Parken (Zündung aus) zum tragen kommt.
Wenn die komplett ausfällt, kann man das Fz mit der Notbremsfunktion der hinteren, elektromechanischen Bremse zum halten bringen.
Die selbe elektromechanische, hintere Bremse, die für eine solche Notbremsung herhalten muss, ist auch die Feststellbremse beim Anhalten/parken und sie hat eben beim MEB die Besonderheit, dass man ihr zusätzlich die Notfunktion beim Parken zugeschrieben hat.
Beim Parken des MEB gibt es keine weitere weitere/Not-Bremsanlage, als die elektromechanische Hinterradbremse.
Die Hydraulik springt nicht ein....
da beide hinteren Radbremsanlagen bei geparktem Fz stromlos sind, kann die einzige doppelte Sicherungsmöglichkeit ausschließlich die E-Bremse des einen Rades sein, wenn die Bremse beim anderen Rad, z.b. durch Seilbruch, versagt.
Anders geht es m.E. nicht oder es hat sich an den Zulassungsvorschriften etwas geändert, so dass keine Notfallabsicherung mehr notwendig ist.