Für mich ist das immer wieder zitierte Beispiel "Gefahrenschild plus Geschwindigkeitsbegrenzung" (zum Beispiel "Ampel & 70") ein ideales Beispiel, um über ein fehlerhaftes Verhalten zu diskutieren. Denn auch ich als Mensch weiß immer wieder nicht, ob außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach der Ampel noch 70 km/h gelten oder nicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Grundlage ist eindeutig: Wenn die durch das Gefahrenschild angezeigte Gefahrenstelle vorbei ist, ist auch die damit verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben.
Doch wie ist die Beschilderung in der Realität? Ich fahren viel in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt.
- In Niedersachsen gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen zusätzlich ein Geschwindigkeit-Aufhebungszeichen steht, oft erst hinter einer Kuppe oder Kurve, also erst deutlich nach Passieren der Gefahrenstelle erkennbar.
- In Sachsen-Anhalt gibt es auf meinen Strecken sehr viele Ampel&70-Stellen, bei denen es keine Geschwindigkeits-Aufhebungszeichen gibt.
Obwohl also die StVO eigentlich eine klare Vorgabe gibt, wird dies örtlich unterschiedlich gehandhabt, teilweise unterschiedlich kontrolliert und teilweise auch unterschiedlich in einem Prozess bewertet. Das ist leider nach meiner Erfahrung die Praxis.
Mein persönliches Votum ist klar: ich bin für eineindeutige Kennzeichnungen und deshalb sollte eine Begrenzung durch Schilder auch immer durch Schilder aufgehoben werden.
Ein vergleichbares Beispiel ist für mich auch die Geschwindigkeit-Regelung innerorts auf z.B. 30 km/h, wenn Straßen einmünden.