Beiträge von Spencer_

    Evtl:


    Leasing erfordert normalerweise die Wartung / Inspektion beim Vertragshändler. Freie sind damit in der Leasingzeit raus (wenn man das haben wollen würde).


    Leasing erfordert normalerweise eine Vollkasko mit GAP (wenn man das nicht eh macht) und braucht freie Werkstattwahl (also kein "Select", wo der Versicherer die Werkstatt wählt)



    Ob das bei unseren Nachbarn in AUT auch so ist, kann ich nicht sagen... dazu müsstest du in den Vertrag schauen.

    Nach zwei Jahren:


    Fehlendes Brillenfach... Im Tiguan hab ich das große Fach auf dem Dashboard für die Sonnebrille - Ideal. Der Halter versenkt in der Mittelarmlehne ist sub-optimal.


    Mein "Herrentäschchen" passt nicht gut in die Türtasche, das passt im Tiguan sooo perfekt rein...


    Die Becherhalter sind nur "Becherhalter", wir nehmen normalerweise eher 0,75l ActiveO2 Flaschen. Die passen da nicht rein, und selbst 0,5l geht nur eine rein, und die verdeckt dann noch teilweise die Tasten. Wieder - im Tiguan passt das super.


    Jetzt alles kein Grund das Auto zu wandeln, aber der innere Monk hätte es gern in beiden Autos gleich.

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    80% Autobahn, Rest Landstraße, Tempomat 120km/h, windig, Regen, Niesel, mal Sonnenschein... aber meist nass/feucht. Aprilwetter halt. "Gewartet" hab ich auf das Auto insgesamt 16 Minuten beim Laden.


    Wer das ganze Elend lesen will:



    95% der Strecke macht der Enyaq aber im 70km Radius, und da brauche ich abgesehen von der Wallbox eigentlich nix.

    Ist ja auch eine Garantie und keine Kulanz....

    Ich glaube es ging nitech um das "rechtzeitig"... Ich kenne es bei Kia/Hyundai mit einer "Null-Toleranz-Politik" - ein Tag "drüber" das war's mit Garantie, weiss aber nicht ob das bei einer Battariegarantie anders ist und die nicht an einzuhaltende Wartungsintervalle gekopppelt ist.



    Edit:


    Aus den Garantiebedingungen:

    [...]

    Im Übrigen gelten auch für die Hochvoltbatterie alle Bestimmungen der Neuwagengarantie entsprechend

    [...]

    Ein Anspruch aus der Garantie besteht nur dann, wenn während der Laufzeit der Garantie alle

    Serviceintervallarbeiten gemäß dem Bordbuch oder der Service-Intervallanzeige im digitalen Kombiinstrument

    nach den Vorgaben des Garantiegebers durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen

    Verpflichtungen aus dieser Garantie befreit. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass

    eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat.

    [...]

    Wisst Ihr wie sich das im Fall (innerhalb der 8 Jahres / 160.000km Garantie) der HV-Batterie verhält?


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    AFAIK darf die Garantie doch schon seit 2010 nicht mehr an der Vertragswerkstatt hängen, nur an der termingerechten Ausführung nach Herstellervorgaben. Den digitalen Service Eintrag hast du ja und sieht auch aus wie bei VW, genau wie die Wartungsliste.

    Anders sieht es zum Thema Kulanz und einer evtl. Mobilitätsgarantie aus, oder beim Leasing kann das auch noch vorgeschrieben sein.