Beiträge von Hannes1971

    Auch wenn ich nur den indirekten Vergleiche habe (Ford Mondeo mit Standard-LED vs. Enyaq mit Matrix, dazwischen Sharan mit Xenon), würde ich immer Matrixlicht wählen.


    Das Standard-LED im Ford war auch schon sehr gut - zumindest die Bereiche die ausgeleuchtet waren. Außerhalb des Lichtkegels hat man überhauptnichts mehr gesehen, da die Hell-Dunkel-Grenze wie mit dem Skalpell geschnitten, ohne jedes Streulicht außerhalb, war. Wenn ich dann den meinen Enyaq mit Abblendlicht sehe (da ist das so ähnlich) gehe ich davon aus, dass es sich mit dem Standard-LED beim Enyaq genauso verhält.

    Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.

    So, hier nochmal die entsprechenden Quellen:


    § 437 BGB, § 438 BGB, § 439 BGB, § 474 BGB, § 476 BGB und § 477 BGB.


    437 bestimmt, welche Möglichkeiten ein Käufer grundsätzlich bei einem Mangel am Kaufgegenstand hat. 438 bestimmt die Verjährungsfristen für die Ansprüche, bei einem PKW (fällt unter (1).3): 2 Jahre. 439 definiert, wie der Mangel abgestellt werden kann. 474 schränkt die Rechte bei gebrauchten Gütern grundsätzlich ein. 476 räumt ein, dass bei gebrauchten Gütern die Verjährungsfrist auf 1 Jahr begrenzt werden kann. 477 behandelt die Beweislast, Beweislastumkehr nach einem Jahr.


    Also: Ja, die Gewährleistung kann bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr begrenzt werden, die Beweislastumkehr ist aber in einem extra Paragraphen definiert, dort steht nichts von einer Verkürzung bei gebrauchten Sachen.


    Wie gesagt: ich gehe davon aus, dass Dein Schaden vor 2022 war. Da war es noch ein halbes Jahr.

    Wie haben wir ,, Alten ,, das alles ohne überlebt ?

    Indem wir unsere Eltern bei der Fahrt von Hildesheim an die Adria spätestens ab der Anschlussstelle Seesen mit der in 5-minütigen Abständen wiederholten Frage "Wann sind wir endliche daahaaa?" , im Wechsel mit "Ich habe sooo Hunger!" oder "Ich muss Pipi!" genervt haben.


    Da bin ich doch mittlerweile über die Möglichkeit der elektronischen Sedierung des Nachwuchses sehr froh...

    alfe

    Kauf Dir erstmal irgend ein billiges Gerät und probiere, ob Du es überhaupt brauchst. Ich habe eines von Lidl für 130 € und in 4 Jahren genau 2x benutzt. Und beide Male hätte ich es nicht einmal gebraucht, da war es reine Faulheit (zum nahe gelegenen HPC zu fahren), weil es nunmal da war und um es mal auszuprobieren.


    Zum Thema höhere Ladegeschwindigkeit:


    Die ersten Enyaqs waren serienmäßig auf 50 kW gedrosselt, 125 kW kostete Aufpreis. Hinsichtlich der Hardware gibt es keinen Unterschied. Noch im ersten Jahr kam die höhere Leistung dann serienmäßig. Wurden die alten Enyaqs mit 50 kW Ladeleistung dann nicht auch über die SW-Updates kostenlos auf 125 kW freigeschaltet? Ich kann es nicht sagen, ich hatte beim ersten Enyaq von vorneherein (aufpreispflichtige) 125 kW.

    In dem Fall ist das 1 Jahr hier falsch, da es sich um ein gewerblich verkauftes Gebrauchtfahrzeug handelt, die gesetzliche Gewährleistung dafür in Gänze nur 1 Jahr beträgt und die Beweislastumkehr nach 6 Monaten eintritt.

    Auch falsch. Zwar kann bei Gebrauchtwagen die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr verkürzt werden, die Frist zur Beweislastumkehr ändert sich dadurch aber nicht. Diese betrug bis 31.12.2021 6 Monate, seitdem 12 Monate. Egal, ob die Gewährleistung 24 Monate beträgt oder auf 12 Monate verkürzt wurde.


    Guckst Du hier, hier und hier.