Das heisst bei euch, jemand, der erst ab der Kreuzung in die Straße einbiegt muss Hellseher sein.
Oder (besser nicht) ortskundig. Eine klassische Gesetzeslücke. Aber tatsächlich bleiben Tempolimits in D, die sich nicht auf eine gleichzeitig ausgeschilderte Gefahrenstelle beziehen, so lange gültig bis sie aufgehoben werden oder man die entsprechende Straße verlässt.
Weitere Unklarheit: was gilt, wenn die limitierte Bundesstraße z.B. in eine Autobahn übergeht? Ist das dann eine neue Straße, bei der das TL automatisch aufgehoben ist, oder nicht?