Das hat dann nichts mit "Unterstützung bei der Fehlersuche" zu tun, sondern ist eher als Schikane vom Werk aus zu sehen.
Da es hier ja auch Fälle gegeben hat, wo der gleiche Mangel problemlos ohne Video abgestellt wurde, scheint das eben nicht so zu sein.
Keine Frage, ein Video kann nützlich sein. Aber wenn man das pauschal als Hürde für eine kundenseitige Reklamation installiert, geht das gar nicht. Wie vielen Unbedarften ist das zu aufwändig und sagen dann, "ach dann lass ich es..."
Und genau das ist das Ziel der Autohäuser, die das einfordern. Also nicht höflich darum bitten, sondern die einen zum Video erpressen und ansonsten jede Tätigkeit verweigern.
Hätte ich die Zeit und die Nerven dazu gehabt (und meinen AG als Eigentümer des Autos dazu gewinnen können), hätte ich das ganze juristisch auf die Spitze getrieben. Das Auto hat einen Mangel, der innerhalb der Gewährleistungsfrist gemeldet wurde und der Händler verweigert die Behebung des Mangels bzw. verlangt vom Kunden Maßnahmen, die mancher Kunde gar nicht erbringen kann (es soll noch Leute ohne Smartphone geben) oder legal (ohne Beifahrer) nicht erbringen kann. Und das bei einem Mangel, der nicht nur vereinzelt sondern häufig auftritt. Da wäre ich gespannt, wie das vor Gericht ausgehen würde. Aus meiner Erfahrung: nicht gut für die Werkstatt...