Für das Ordnungsamt ist die Gesetzeslage richtigerweise nicht verhandelbar, auch nicht mit vermeintlichem Tesla Bonus.
Darüber hinaus: Ja, bei Tesla kann man sicher wissen, dass das ein BEV ist, weil Tesla nix anderes baut. Aber bei einem Corsa? Einem Skoda? Da muss man schon genauer hinschauen, ob das nun ein BEV ist oder sein Verbrenner-Gegenstück. Bei PHEV erst recht, die dürfen da auch stehen (und laden). Und bei Amazon waren auch schon Fake-Ladekabel zu finden. Soll nun jedem OA-Mitarbeiter zugemutet werden, jedes Fahrzeugmodell zu kennen und bei angeschlossenem Ladekabel zu prüfen, ob das nun eine Atrappe ist bzw. ob es auch wirklich angeschlossen ist? Ich denke, nicht.
Von daher haben die E-Kennzeichne durchaus ihre Berechtigung.
Darüber hinaus erlaubt das Zusatzzeichen 1010-66 grundsätzlich das Parken mit Autos mit E-Kennzeichen. Eine "Pflicht" zum Laden gibt es nur durch das weitere Zusatzzeichen 1053-54. Das heißt: bei einer nur mit den Zeichen 314 und 1010-66 beschilderten Ladesäule darf ich mit dem E-Kennzeichen parken ohne zu laden. Das hat dann aber der Ladesäulenbetreiber verbockt, nicht der Gesetzgeber. Das Zeichen 365-65 sagt übrigens nur "Hallo, hier ist eine Ladesäule". Nicht mehr und nicht weniger. Regelungen zum Parken beinhaltet es nicht.