Ich bin zwar kein Jurist, aber es sieht so aus als dass man die blaue e-Plakette wohl nicht braucht, wenn man schon eine andere Plakette am Auto hat:
§ 11 FZV Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge 2) Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(5) Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleich.
Ich zum Beispiel habe CH Kennzeichen, dazu aber auch die französische "Crit'Air" Plakette auf der Windschutzscheibe. Gemäss obigem §11 (5) sollte das genügen. Hab's aber noch nie wirklich getestet, da ich bis jetzt in Deutschland nur am HPC geladen habe.