Aus meinem Vertrag geht nicht hervor, dass ich irgendeinen "Anspruch" auf eine Auftragsbestätigung hätte. Allerdings ohne Auftragsbestätigung gilt der Auftrag nach 6 Wochen verbindlich als angenommen. Wenn danach seitens des Herstellers storniert wird, käme eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Ich wiederhole mich
(*)
Da man den Vertrag zurzeit noch direkt mit dem Autohaus macht, können die Verträge und Abläufe abweichen. Daher können die AGB durchaus abweichen.
So steht beispielsweise in den AGB, die ich mit dem Vertrag bekommen haben, dass das Autohaus bei Annahme des Vertrags eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt.
Ich habe ab 14.09. den Vertrag unterschrieben und die Auftragsbestätigung ist datiert auf 15.09.
Laut Aussage des Verkäufers mit ich aufgrund der Quote ins IV Quartal gerutscht. Ich habe also unabhängig von der Quote bzw. Annahme durch Skoda eine Auftragsbestätigung erhalten. Auf meiner AB stand daher auch keine Kommisionsnummer. Diese habe ich allerdings gestern auf Nachfrage sofort erhalten, nur kann ich jetzt nichts mehr damit tun.
Ich glaube (!!!) aber, dass der Vertrag bereits Mitte September im System erfasst wurde, also vor der Quote, den ich kann mir nicht vorstellen, dass die AB ausgestellt wurde, wenn Skoda nicht bestätigt hat, dass die bestellte Kombination grundsätzlich möglich ist.
PS: (*) nicht böse gemeint 