Beiträge von Henning
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Ich denke an den Passus im Merkblatt. "
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen. Insbesondere die Errichtung
und Inbetriebnahme der Ladestation muss durch ein Installationsunternehmen (siehe §13 Niederspannungsanschlussverordnung) erfolgen."
Der einfachste Nachweis wäre hier eine Rechnung des Installateurs. Natürlich erfüllt man den Passus auch durch eine entsprechende Erklärung. Nur wird der Sachbearbeiter diesen Sonderfall erst einmal "verkraften" müssen. Schneller geht die Bearbeitung des Antrags dadurch vermutlich nicht. Also warum nicht 750€ für die Box und 151€ für die Arbeit einreichen. Sollte doch beim Sachbearbeiter leichter durchgehen

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Somit soll eine Rechnung des Elektrikers nicht eingereicht werden und dennoch 900€ erreicht sein. Hoffentlich möchte die KFW die Rechnung des Elektrikers nicht sehen. Sonst wäre der "Trick" umsonst gewesen

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So heißt es bei der KFW, "
- Dazu laden Sie bitte Ihre Rechnungen für Kauf und Installation hoch."
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Genau das ist der Grund wieso es die gleiche Box (die eigentlich nur 789 Euro kostet) auch für 901 Euro zu kaufen gibt.
Bei 900€ bezieht sich die KFW400 auf die Gesamtkosten. Da ein Anschluss der Box durch einen Elektriker notwendig ist, mach die Preisgestaltung aus dieser Argumentation heraus keinen Sinn.
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Scheint in Oslo angekommen zu sein
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Ein Nachteil von e-Autos basierend auf Verbrenner ist oft die fehlende Anhängelast und "Zugvorrichtung". Leider ist der ID.3 als ersters MEB Fahrzeug hier auch kein Stück besser.
Nun mit Enyaq und ID.4 geht es endlich los. Hierzu fand ich diese interessante Video.
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Vielleicht hat jemand schon ähnliches für die Dachlast und den Gepäckträger gefunden.
Mit besten Grüßen aus dem Norden
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Regenerative Energien zu nutzen sollte wohl obligatorisch sein. Sonst könnte ich auch beim Diesel bleiben.
Bei der Kontrolle durch den Versorger würde ich auch nachdenken, ob ich dies möchte. Da wüsste ich schon gern vorher alle Regeln nach denen der Netzbetreiber handeln möchte. Mag sein, dass diese schon fest stehen und nachlesbar sind. Die Mühe machen ich mir nun nicht mehr, wo mein Bedarf gedeckt ist.
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Ich diesem Fall würde ich dazu neigen einen anderen Elektriker zu beauftragen. Auch wenn man es selbst könnte und dürfte. Ca. 600 bis 700€ für eine geeignete Ladestation und eine Rechnung vom Elektriker, der vor allem die korrekte Installation bestätigt. Schon ist man bei knapp über 900€ und könnte die Station quasi zu fast 100% gefördert bekommen. Hätte ich nicht schon zwei, ich würde die Option auf jeden Fall nutzen.
P.S.. es ist ja mit der Station allein nicht getan. Sicherungen und ein FI gehören ja auch zur Installation. Auch wenn ein Kabel schon liegt.
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Meine neue 22kW Station habe ich vom Klimaschutzprogramm von Schleswig Holstein sponsern lassen. Da war keine Rede von Fremdsteuerung durch den Netzbetreiber. Die technische Umsetzung von so etwas wäre doch schon allein für den Netzbetreiber zu teuer.
Ich denke, durchsetzen kann sich nur eine Steuerung der Stromabnahme über eine Abrechnung per minuten-genauem Strompreis. In Österreich gibt es doch schon derartige Verträge. So bekommt der Endkunde einen Vorteil, wenn er dann lädt, wenn Strom im Überfluss vorhanden ist.