Beiträge von Henning

    ...."dauerhaft ausschalten.:/...

    Erst freue ich mich nach dem ACC des e-Golf sehr auf pACC und zahle viel Geld dafür, damit ich es dann dauerhaft abschalte? Ehr nicht, oder?

    Es irritiert mich in dieser Rubrik sehr, dass man so viel Feedback bekommt, dass einen weiß machen möchte, man solle selbstverständlich nicht die nächst liegenden logischen Verknüpfungen von den System erwarten . Dass

    - Orte sich nicht auflösen

    - es im Zweifel sicherer ist nicht zu Beschleunigen

    sollte man doch anmerken können. Natürlich beweist die Datenbasis "Here" und die derzeitige Logik des pACC, dass es noch sehr weit ist, zum autonomen Fahren. Aber darum geht es hier ja nicht. Ich erwarte kein autonomes fahren. Ganz sicher nicht.


    Ich habe auch nicht so eine unlösbare Aufgabe gefordert, dass ich "Jever, am Bullham 1" per Sprache eingeben wollte. Ich bemängelte nur eine sehr simple logische Entscheidung. "Im Zweifel lieber langsam" und "Orte wandern nicht über Nacht". Sattdessen ist im pACC programmiert "Im Zweifel besser schnell". Es gehört zur Sorgfaltspflicht, auch bei pACC, dass die Datenbasis mindestens den Grundbüchern folgt. Die "Here" Datenbank ist sicher eine günstige Lösung. Gerade deshalb sollten die darauf Arbeitenden Systeme im Zweifel auf Nummer Sicher gehen. MEHR NICHT!


    Also bleibe ich dabei. Auch für nur ein pACC (und kein autonomes Fahren Stufe 4) ist dies ein leicht zu lösender BUG.

    Ich sehe das teilautnome Fahren nur als Hilfe auf Langstrecke, im urbanen oder auch Landstraßenverkehr würde ich maximal mit Abstandstempomat fahren.


    Die Verkehrsinfrastruktur ist für autonomes Fahren nicht entsprechend zuverlässig und einheitlich ausgebaut.

    Das p des pACC lässt sich nur mit großem Aufwand abschalten. Entweder man verzichtet auf Landstraßen ganz auf den Tempomat oder man lebt mit Überraschungen.

    Was soll's. Kommt nach Berlin, probiert es aus und macht euch dann eine Meinung.

    Die Beiträge lesen sich hier langsam wie von einer Gruppe "MEB fanboys" ?

    Ich finde das pACC ist ein Traum. Die Bilderkennung von Schildern ist beeindruckend (da kann Tesla sich noch etwas angucken).

    Jedoch sollte der Algorithmus nicht Ortschilder stumpf mit Geschwindigkeitsbegrenzungen gleich setzen. Dies wäre eine sehr einfache Änderung in Logik. Dies wäre ohne große Bilderkennung oder anderen high tech möglich. So einfach machten es die gültigen Normen und Gesetze es dem Programmierer eigentlich nicht. Unzulänglichkeiten die so leicht abzustellen sind, müssen abgestellt werden.

    Und nun eine pACC Symptomatik....

    Ist im Navi eine Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. 70km/h auf der Bundesstraße) eingetragen, so reduziert der Enyaq passend die Geschwindigkeit bis zum Schild. Wird dieses nicht erkannt wo es erwartet wurde, beschleunigt es wieder auf die vorige Geschwindigkeit. Wir haben auf der B432 so eine Stelle durch einen Wald, bei dem nur in den Wintermonaten die Schilder stehen. So weit, so interessant.....

    Nun ergibt es sich zum wiederholten Male, dass sie das Ortsschild vom Dorf "Berlin" geklaut wurde ( keine Ahnung was man damit soll ?). Jedesmal wenn ich nun die L69 (hier "Berliner Straße" genannt) von westen komme, verzögert der Enyaq bis zum fehlenden Ortschild brav auf 50 km/h um dann am leeren Rohrviereck auf 100 km/h durch zu beschleunigen. ?

    Da bekomme ich jedesmal einen riesen Schreck, wenn mir gerade etwas anderes durch den Kopf geht.

    In Anbetracht dessen, dass Orte anders als wilde Hirsche, nicht seasonal einfach vom Erdboden verschwinden, würde ich dies mindestens einen SW Bug nennen, wenn nicht sogar einen gefährlichem Mangel. ?


    Cosinus , ihr Auftrag.

    Ich habe ehrlich gesagt nicht den gesamten Verlauf gelesen. Irgendwie verstehe ich auch nicht, dass es einen Diskussionsbedarf gibt, denn...


    § 23 StVO 2013 - Einzelnorm


    "...

    (1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.

    ..."

    So ähnlich ist es auch in Frankreich geregelt, meine ich. Aber jedem seine App ?