...nur eine Idee, habt ihr schonmal probiert auf den Erfassungsbereich der Parksensoren zu tippen, wenn diese aktiv sind?
Beiträge von cohabit
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...ja leider. Hinterher ist immer leicht darüber zu philosophieren, besonders als Außenstehender.
Dir hilft es nichts mehr, aber eventuel helfen die hier gesammelten Infos anderen Usern.

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Wenn diese Bedingungen zutreffen:
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Die Gelder werden nur an Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro im Jahr ausgezahlt. Damit kann laut Bundesumweltministerium rund die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen anschaffen, von der Prämie profitieren. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5000 Euro je Kind nach oben, sie liegt maximal bei 90.000 Euro. Gefördert werden Kauf oder Leasing des entsprechenden Autos.
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Solltest Du die Förderung beantragen, ich denke es hat niemand etwas zu verschenken.
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...ungerechtfertigt nur im Sinne des Wartungsumfangs, nicht im Sinne der Vertragsbedingungen.
Ich bin da völlig bei Dir, das hätte mann geschickter lösen können und RaMoe war in dem Fall der gemolkene und ärgert sich zu recht.
Der Händler hingegen folgte nur strkt den Anweisungen. Für die meisten dieser "Dienstleister" ist die Welt eben schwarz/ weiß.
Kulanz ist immer freiwillig. Die Kohle für die Wartung geht in die Tasche des Dienstleisters, bei einem Warungsvertrag erhällt er nur eine Pauschale, den Rest steckt sich die Leasinggesellschaft ein.
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...ich denke der Wartungsvertrag war an da Leasing geknüpft, RaMoe schrieb ja auch etwas von Strafilometern.
Übrigens kann manN die Laufleistung zum Ablauf des ersten Beitragsjahres korrigieren. Der Händler bewertet dann den monatlichen Beitrag neu.
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Ich denke das auch. Außerdem vermute ich, dass das Angebot einfach auf Basis der Verbrennervorlage basiert und sich niemand die Mühe gemacht hat das gesamte Vertragswerk anzupassen. Es wurde lediglich die allgemeinen Angaben zum Umfang der Wartung beigeklöppelt und fertig.

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Du kannst natürlich gegen alles klagen, eventuell wird es ja ein Präzedenzfall.
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...wie schon geschrieben, jeder wie er mag.

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...Du kannst die AGB natürlich anfechten, ich sehe da allerdings wenig Chancen. Der Anbieter bestimmt die Regeln.
Du wirst ja nicht zum Wartungsvertrag gezwungen, darf noch jeder selbst entscheiden.
Meine Intension war, die Kosten zu deckeln und mir die derzeitigen Verrechnungssätze zu sichern.
Denn ich denke, dass die Wartungskosten in den nächsten vier Jahren eher steigen werden. Schönrechnen muss sich das jeder selbst.

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