Widerspricht meiner Aussage nicht. Allgemeine Tempolimits und bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sind halt 2 Paar Schuhe, beides darf halt nicht überschritten werden.
Die 100 wenn nichts in den Papieren steht kommen z.B. in D aus dem 30a StVZO bzw. aus der äquivalenten EU Richtlinie zu Bremsen an Anhängern.
Dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf kommt aus §3 StVO "die Geschwindigkeit ist ... den Eigenschaften von Fahrzeug ... anzupassen". Das Beispiel mit dem 25km/h Traktoranhänger dürfte verständlich sein, mit welcher Logik soll es bei anderen Anhängern jetzt anders sein? Und ja, es gibt diverse Anhängerhersteller die ihre Anhänger für 130 freigeben. Wird gerne in den deutschen Papieren vergessen, im Zweifel ins CoC gucken oder den Hersteller nach einer Freigabe fragen damit man es in die Papiere nachtragen kann.
Die 100er Regelung aus Deutschland hat da übrigens rein gar nichts mit zu tun. Das ist eine Ausnahme zum Tempolimit, die ändert nichts an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Anhängers und ist eine rein deutsche Regelung die nur hier gilt.