https://schadenkatalog.vwfs.de/bereifung.html
Ich interpretiere den Schadenkatalog so, dass auch bei einem auf Sommerreifen ausgelieferten Fahrzeug eine Rückgabe mit GJR okay ist, solange die ausreichend Profil haben und die sonstigen Anforderungen erfüllen (für das Fahrzeug zugelassen, achsweise übereinstimmend, nicht beschädigt, nicht runderneuert).
Beiträge von Monasterium
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am Ende hat man mit einem großen Fuhrpark aber auch keine Lust bei einzelnen Betreibern irgendwelche Abos abzuschließen. Da ist die maximale Flexibilität mit DKV schon gut. Dafür gibts dann auch sehr gutes Reporting im Hintergrund etc.
Das die Preise für Privatpersonen natürlich uninteressant sind, dürfte klar sein.
Ist halt die Frage, wie umfangreich die Abdeckung faktisch sein muss. Muss man wirklich _jede_ Säule anfahren können? Z.B. laden hier im Umfeld alle elektrischen Flaschenpost-Lieferfahrzeuge am nächstgelegenen EnBW-Ladepark (zu deren Schichtwechsel kommt man kaum dazwischen.). Die sind natürlich relativ lokal unterwegs und nicht jede/r Stadt/Standort hat einen EnBW-Ladepark in der Größe. Aber man sollte auch eine Firmenflotte ganz gut abdecken können, wenn man sich einen der größeren Anbieter sucht.
Wenn ich das nächste Mal die Flaschenpost-Leute an dem EnBW-Park treffe, frage ich mal, ob die direkt über EnBW laden oder ob das bei ihnen Roaming eines anderen Anbieters ist. Da ist immer ein "Ladekoordinator" dabei, der die Säulen für die einzelnen Fahrzeuge freischaltet und auf einem Clipboard irgendwelche Daten festhält. Entweder weiß der das oder er lässt mich vielleicht mal den Aufdruck seiner Ladekarte anschauen. -
Wie lange läuft dein Leasingvertrag?
Sonst "heimlich" die serienmässigen Sommerreifen von der Felge nehmen und stattdessen GJR aufziehen. Ist deutlich preiswerter , da du nur Reifen und keine Felgen brauchst. Da die Reifen 5 Jahre bei kühler und trockener Lagerung halten, am Ende wieder aufziehen, dann hast du den Originalzustand wieder. (wenn die Leasingbank sich so doof anstellt 🤪)
Ich gehe davon aus, dass bei Leasingrückgabe niemand kontrolliert, ob das Sommer- oder GJR sind, sofern die Profiltiefe passt. Zumindest steht im Schadenkatalog nichts davon. Solange das Reifen sind, die von den Spezifikationen für den Wagen zugelassen sind, müsste das passen.
Und selbst wenn es jemandem auffällt: Sollen sie mir im Zweifel erst einmal nachweisen, dass mir _nicht_ irgendein Vandale ein paar Monate nach Auslieferung einen Vorder- und einen Hinterreifen zerstochen hat, so dass ich eh alle vier erneuern musste... Ich habe nirgendwo in den Vertragsunterlagen was dazu gefunden, dass ich nicht auch GJR aufziehen lassen darf. 🤷♂️😁
Apropos, falls jemand einen Satz nur 390 km gelaufene Original-Sommerreifen (ich meine Bridgestone, muss ich aber nachsehen) für den RS sucht - gerne melden! 😉
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KÖNNTE aber auch daran liegen, dass viele, die rückwärts fahren, wie früher, nach hinten schauen und dadurch das Popometer sich leicht vom Sitz hebt und kein Kontakt mehr hat. Dann geht er auch in die Eisen.
Ein Nachbar von mir war zweimal in der Werkstatt, sie konnten nichts finden.
Als er mir das erzählt hat, habe ich o.g. gesagt. Plötzlich konnte er aus der Einfahrt rausfahren

Fair point. Ich parke aber mehr rückwärts als vorwärts ein (altes Überbleibsel vom Wehrdienst "Parken in Fluchtrichtung", heute reine Bequemlichkeit), z.B. bei der Arbeit rückwärts zwischen zwei Säulen (inkl. Umdrehen im Sitz), und bisher ist die "Notbremse" nur in diesem einen Fall an der Post angegangen. Insbesondere seitliche Abstandsmeldungen in gelb und rot bei >1m realem Platz kommen bei Minusgraden dafür häufiger vor.
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Es ist Nutzlos, weil die Sensoren viel zu empfindlich und ungenau sind (Oder die Software, die die Signale auswertet). Deswegen stoppt gern mal auch ein normaler Einparkversuch unvermittelt und man erhält ein Kopfnuss. Oder die Heckklappe geht auf, wenn man vorbeiläuft.
Ich habe festgestellt, dass die Parksensoren von meinem Enyaq gerade bei Minustemperaturen arg launisch sind. Wollte letztens rückwärts auf einem komplett freien, seitlichen Parkstreifen vor der Post einparken. Der nachfolgende Bus war mehr als eine Fahrzeuglänge entfernt. Die automatische Bremse ist 3x voll in die Eisen gegangen, obwohl rund um das Fahrzeug für mindestens 4 Meter alles frei war. Habe dann auf dem Postparkplatz hinter dem Gebäude geparkt.
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Ja, ist anscheinend tatsächlich vertragsabhängig. Ich habe einen Privatleasingvertrag unterschrieben.]
Hast Du direkt über Skoda / VWFS geleased? Es gibt ja auch kleinere Leasinggesellschaften, die das evtl. anders handhaben.
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In meinem Leasingvertrag von letzter Woche sind folgende Formulierungen enthalten:
Soweit die tatsächliche Kilometerlaufleistung zum Vertragsende die vertraglich vereinbarte
Gesamtkilometerlaufleistung um mehr als 2.500 km (berechnungsfreie Fahrleistungstoleranz)
überschreitet, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Mehrkilometer in dem hierfür vertraglich
vereinbarten Centsatz pro gefahrenen Kilometer gesondert auszugleichen.
Ist bei Rückgabe des Fahrzeuges nach Ablauf der bei Vertragsabschluss vereinbarten
Leasingzeit die festgelegte Gesamtkilometerlaufleistung um mehr als 2.500 km unterschritten,
werden dem Leasingnehmer die nicht gefahrenen Minderkilometer in dem hierfür vertraglich
vereinbarten Centsatz pro gefahrenen Minderkilometer vergütet. Bei Unterschreitung der
vereinbarten Gesamtfahrleistung um mehr als 2.500 km erhält der Leasingnehmer einen
Minderkilometerausgleich für maximal 10.000 Minderkilometer.
Für mich liest sich das so, dass auch die 2.500 vergütet werden müssen. Sowohl bei Mehr- als auch bei Minderkilometern.
Dann ist das vermutlich vertragsabhängig? In meinem VWFS-Gewerbeleasingvertrag von Ende November 2025 steht unter Punkt IV, Nr. 3, S. 2:
"Bei der Berechnung von Mehr- oder Minderkilometern bleiben 2.500 km ausgenommen."
Hier ein Screenshot von dem Abschnitt:
Ausschnitt Leasingvertrag VWFS Mehr-Minderkilometer groß.jpg
Edit: Screenshot vergrößert, so dass das "Skoda Leasing" oben-rechts mit drauf ist. Der relevante Satz steht unten-links. Die o.g. Diskussion mit dem Händler hatte ich, bevor mir die Detailbedingungen vorlagen. Gerade noch mal in den Vertrag geschaut.
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Ich habe exakt diese Diskussion Ende November mit meinem Verkäufer geführt. Habe ihn gefragt, ob die 2.500 km ein Freibetrag (= wird in jedem Fall abgezogen) oder eine Freigrenze (= bei Überschreiten sind sämtliche Mehrkilometer zu zahlen, auch die 2.500) seien. Er meinte, die 2.500 würden nicht berechnet, nur für die km, die man darüber hinaus fährt, müsse man zahlen.
Edit: Analog soll das gemäß dem Verkäufer auch für entsprechende Minderkilometer gelten. Für die ersten 2.500 km gibt es keine Rückvergütung, nur für die km, die man darüber hinaus weniger gefahren ist.
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Yep, vorne Spanngurt unter dem Sitz durch und im Kofferraum ensprechend an den dort fest verbauten Gepäckösen.
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Gab oder gibt es beim Enyaq-Frontgrill optional nicht auch eine eher sinnfreie Beleuchtung?
Definitiv! War bei meinem (eh schon präkonfigurierten) RS mit dabei. Könnte ich aber problemlos drauf verzichten. Sehe ich selbst doch eh nicht, wenn ich mit dem Wagen unterwegs bin.
BTT: die umgelegte Beifahrerlehne wäre vermutlich schon recht hoch. Wie immer auch sich die darauf liegende Ladung mit einem Beifahrerairbag verträgt … (schon klar, dass es die woanders trotzdem gibt.
Beim Kia meiner Schwester ist das überraschend flach. Die Lehne ist nicht besonders dick und den Sitz kann man ja ganz nach unten stellen. Dann passen da (meiner Erinnerung nach) von der Höhe schon 3-4 Bierbänke drauf. Der Beifahrerairbag sollte doch allgemein nur auslösen, wenn der Sensor im Beifahrersitz erkennt, dass dieser belegt ist? Daneben gibt es die Option, den komplett auszuschalten (Stichwort Babyschale auf Beifahrersitz). Das sollte ja auch machbar sein, wenn man mal irgendwas auf dem umgelegten Sitz transportiert.