Beiträge von LT35

    Dubios …


    AGB - INSTADRIVE THG Service
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieTeilnahme am INSTADRIVE THG-Service Stand: 16.06.2026 PräambelDer Betreiber der Plattform thg.insta-drive.com, die…
    thg.insta-drive.com

    (siehe §9 )


    Irgendwo muss bei der Expressprämie ja ein zeitlicher Korridor genannt worden sein. Für die 2025er war beim UBA der 15.11.2025 der letzte Termin zur Einreichung (zur Prüfung), die dann aufgrund der vielen Fälle ziemlich lange dauert. Der Sinn der Expressversionen ist ja, diese Zeit (und ggf. die des Verkaufs) nicht abwarten zu müssen. Ein Weiterverkauf durch das Poolingunternehmen vor Prüfung ist möglich, muss dem UBA halt angezeigt werden.


    Da woanders bereits 2026er geprüft und ausgezahlt wurde, muss der Prozess für die 2025er eigentlich durch sein. Die Spendenoption wirst ja nicht gewählt haben (und in dem Fall hätte ich vermutet, dass man darüber eine kurze Info bekäme).


    Hört sich jedenfalls irgendwie nicht gut im Sinne einer Empfehlung an.


    Zum Vergleich:


    2025 über Carbonify:


    6.8.2025 bei Carbonify eingereicht (Variante Zahlungsziel nach UBA-Bestätigung, keine Vorabauszahlung)

    12.9.2025 Info über Einreichung beim UBA

    26.11.2025 Info über erfolgreiche Prüfung beim UBA

    28.11.2025 Info über bevorstehende Auszahlung

    01.12.2025 Gutschrift auf dem Konto


    2026 über EnBW:


    5.3.2026 Einreichung bei EnBW

    9.5.2026 Info seitens EnBW über Bearbeitungsstau beim UBA

    9.7.2026 Info seitens EnBW über bevorstehende Auszahlung

    14.7.2026 Gutschrift auf dem Konto


    Fand ich in beiden Fällen völlig ok.


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Hallo zusammen,


    Wie ihr vielleicht wisst, bin ich ein sehr auto-kritischer Mensch. Wie viele von euch ja auch schon mitbekommen haben, bin ich mit dem Fahrwerk und dessen DCC-Federung meines Enyaqs extrem unzufrieden. ;)

    Ich geh mal davon aus, dass ich Dir da keine Neuigkeiten erzähle, aber DCC hat mit der Federung nichts zu tun. Das regelt nur die Druck- und Zugstufen der Dämpfer, wobei die Unterschiede bei meinem Mj 2023 iV80x bei Betrachtung der vollen Spreizung (Sport vs. Individual ganz an den soften Anschlag) spürbar sind (der schwingt dann schon nach), aber ansonsten wie bekannt eher gering sind.


    An einer hölzern abgestimmt wirkenden Federung ändert die Einstellung mal gar nichts und mit viel Gummi fährt der schwere Enyaq ja nun auch nicht rum (zum Ausgleich dafür mit höheren Luftdrücken, die es nicht besser machen), wobei meine GJR (Pirelli) geringfügig angenehmer wirken als vormals die werkseitigen Hankooks.


    Die Spreizung im DCC der aktuellen Baureihen soll vernehmbarer sein, ich kenne sie nicht, von der Federung würde ich aber jetzt keine Wunder erwarten wollen, das gibt die Konstruktion vermutlich nicht her.


    Zum DCC im Maxx-Paket: schon mal einen Enyaq ohne DCC gefahren ? Möglicherweise reicht das ja.


    Gute Fahrt


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Ich habe leider letztes Jahr bei Instadrive für 25 und 26 eingereicht. Wenn ich mich recht erinnere, zweimal 120 €. Jetzt bezahlen die sehr viel mehr aber nur für Leute, die jetzt einreichen. Dafür warte ich jetzt fast schon ein Jahr auf die Auszahlung.

    Wie jetzt, Du wartest auch noch auf die Auszahlung für 2025 ?


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Dazu kommt ja noch, dass man als Ausländer erstmal einen Nachweis erbringen muss, dass der PKW die entspr. farbige Plakette überhaupt erhalten darf - da muss dann die "geeignete Stelle" erstmal den ausländischen KFZ-Schein lesen können bzw. selber 5 Minuten investieren, um den CO2-Ausstoß irgendwo kontrollieren.

    Was immer der CO2-Ausstoß dabei für eine Rolle spielen soll, in den deutschen Umweltzonen ging es um Feinstaub (also Partikelminderungsstufen).


    Seit 2005 sind die Zulassungsbescheinigungen in der EU einheitlich gestaltet, ältere Fahrzeuge bekommen bei Umschreibung auch nur die neuen Versionen. Damit dürfte ein größerer Anteil abgedeckt sein. Sollte sich die Schadstoffnorm nicht aus den Papieren ergeben (mangels Schlüsselnummer oder direkter Nennung), braucht es andere Nachweise . CoC werden etwa seit 1995 ausgegeben, wenn auch nicht immer von jedem Hersteller / Importeur, seit 2004 oder 2005 aber verpflichtend. Betrifft zwar nur Fahrzeuge mit EU-Typzulassung, das werden dann in Summe aber die meisten Fahrzeuge sein.


    Gruß

    K.R.

    Moin


    OT Bußgelder

    @ohne Plakette riskieren: ich weiß nicht, wie die Ordnungsämter da so reagieren.

    Erst einmal müssen die da unterwegs sein, wo das Auto steht. Auf privaten Parkflächen oder in Parkhäusern also schon eher mal nicht. Im fließenden Verkehr findet fast keine Überwachung mehr statt, sofern das Fahrzeug nicht sonst irgendwie auffällt (in diesem Fall also durch das Alter). Wenn ich weiß, dass mein Fahrzeug die Bedingungen sowieso nicht erfüllt (Diesel vor 2006) kann (und sollte) ich ja außen vor bleiben.


    Im Zweifel kostet es 100€ zzgl. der Verwaltungskosten. Damit wäre die Halterfeststellung über Eucaris möglich (Bagatellgrenze 70€ incl. der Kosten), der Bußgeldbescheid muss aber in Landessprache zugehen und damit haben dann manche Bußgeldstellen so ihre Probleme ( wenn auch eher nach Belarus als nach Italien). Die Frage ist jetzt, was kostet die Suche (in Zeit und Geld) nach der Plakettenausgabestelle, wenn ich nicht zum Vergnügen hier in Deutschland bin.


    Wie Du schon sagtest, man hält ein System an Verbotszonen aufrecht, hatte aber nie eine zentrale mehrsprachige Verkaufsplattform für die Erlaubnis, sondern dieses delegiert an Prüfstellen. Für die lohnt sich der mehrsprachige Auftritt aber angesichts der Erlöse nicht.


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Ich glaube nicht, dass er zu blöd ist (er ist promovierter Jurist).

    Die Herausforderung liegt vielmehr darin, die richtige Stelle aus dem Wust im Internet in einer anderen/fremden Landessprache zu finden.

    Ist doch alles ganz einfach zu finden: <hüstel>


    § 4 35. BImSchV - Einzelnorm


    <duck>


    Ja ok, mit der Sprache ist das so eine Sache. Wenn ich in Italien etwas suche, behelfe ich mir mit Portalen in Südtirol, der Ansatz bringt einen in Deutschland aber nicht weiter.


    Die Zulassungsstellen stellen die Plakette auch nur im Zuge einer Zulassung oder Ummeldung aus, sind also bei nachträglicher Anforderung die falsche Anlaufstelle, vom Umstand der Terminerfordernis noch ganz abgesehen.


    Der einfachste Weg dürfte über eine Markenwerkstatt des Fahrzeugherstellers in Deutschland führen, alternativ über Niederlassungen der Prüfstellen (Dekra, TÜV, GTÜ, …).


    Oder man läßt es einfach, die Wahrscheinlichkeit eines Tickets dürfte recht gering sein.


    Gruß

    K.R.

    Moin

    Einzige Bedingung war, dass die Profiltiefe ausreichend sein musste.

    … und das es die gleichen Felgen sind.


    Die Vorstellung, dass der Leasingnehmer die werksseitige Originalbereifung abzieht und bis zur Rückgabe einlagert, geht mir im Sinne der Nutzung dieses Gebrauchsgegenstands etwas ab.


    Gruß

    K.R.

    Moin

    ich denke mal, dass damit die zusätzliche Achslast der Hinterachse bei Anhängerbetrieb gemeint ist, die bei werkseitiger AHK unter Bemerkungen im Fz-Schein steht.

    Vermutlich.


    IMG_2403.jpg


    Steht aber wohl auch drin, wenn nur diese Vorbereitung konfiguriert wurde. Mein Auto hat keine AHK.


    Falls der Verkäufer ein Zertifikat hat (oder es abrufen kann), dort steht die Ausstattung (ab Werk) ebenfalls.


    Gruß

    K.R.