Moin
Was ich mich frage: warum schreibt man sowas dann überhaupt rein? Wie ist das Meeting dazu abgelaufen? Warum hat da keiner gefragt "Wie wollen wir das denn prüfen und wer hier im Raum nutzt auch nur einen PP-Account für sich und seine/n Mann/Frau?" ...
Geh mal davon aus, dass der Punkt in dieser oder ähnlicher Form durchaus jemandem aufgefallen ist, denn diese Vertragskonstruktion richtet sich ja nur noch an Privatnutzer. Möglicherweise will man den Fall aber gar nicht prüfen, aber auch keine dezidierte Ausnahme von der Regel formulieren (die dann entweder wieder Interpretationsspielraum für ähnlich gelagerte Fälle läßt, oder ob zu detaillierter Beschränkung alles andere ausschließt und auch zu Diskussionen führt).
Das dürfte wohl auch nicht nötig sein.
Die Beschränkung des Dienstes auf den persönlichen Gebrauch beschränkt die tatsächliche Nutzung nicht nur auf die (eine) Person, sondern auf den persönlichen Zweck, der kein gewerblicher / kommerzieller sein darf. Die gemeinsame Nutzung von Konten schließt man hier allerdings aus.
Die sehr kurze Aufzählung unter 7.1 beginnt zwar mit „insbesondere“, was sie als nicht abschließend qualifiziert, untersagt darin dann aber „die Verwendung oder gemeinsame Nutzung einer einzigen RFID-Karte für das regelmäßige Laden von mehr als einem Fahrzeug“.
Das Verbot der regelmäßigen Nutzung schließt die gelegentliche Nutzung (auch) für mehr als ein Fahrzeug nicht aus. Hätte man das hier gewollt, stünde das „regelmäßig“ da nicht. Wollte man eine „gemeinsame Nutzung“, also von mehr als nur dem Kunden (der andere Vertragspartner ist Elli und der nutzt weder das Kundenkonto noch dessen Karte für Ladevorgänge, kann also nicht gemeint sein) komplett ausschließen, hätte man das anders formuliert. Hier wird aber nicht grundsätzlich die gemeinsame (Gemeinschaft -> Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Interesses , hier also Nutzung und das dazugehörige Laden des Autos) Nutzung der einzigen zum Vertrag gehörenden Karte untersagt, sondern nur das (noch dazu) regelmäßige Laden anderer Fahrzeuge damit.
Damit darfst Du m.E. das Auto also nicht nur für den Umzug an z.B. Deinen Nachbarn verleihen (nicht vermieten) sondern ihm - in diesem Zusammenhang - auch die Ladekarte überlassen. Die Nutzung der App scheidet praktisch aus, dafür bräuchte er die Zugangsdaten. Bei der eigenen Familie oder partnerschaftlichem Umfeld würde ich den persönlichen Gebrauch sowieso als gegeben ansehen, mit der o.g. Ausnahme des regelmäßigen Ladens anderer Fahrzeuge.
Gruß
K.R.