Alles anzeigenhm, dann habe ich das falsch verstanden. Also wenn man beim Steuerrechner vom Bundesfinanzministerium die Steuer für reine E-Autos berechnen lässt, steht da folgendes:
Hinweis: Reine Elektrofahrzeuge sind bei erstmaliger Zulassung bis 31.12.2025 für maximal zehn Jahre von der Steuer befreit. Die Befreiung ist begrenzt bis längstens 31.12.2030. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Dass das auf die Steuer von nicht rein elektrischen Fahrzeugen bezogen ist, war mir so nicht bewusst.
Das heißt dann, die 80€ wären schon die Hälfte.
andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html)
| bis zu 2 000 kg | 11,25 EUR, | |
| über 2 000 kg bis zu 3 000 kg | 12,02 EUR, | |
Enyaq liegt zwischen 2.000 und 3.500 kg zul. GG > 50% von 12,02 = 6,01 je 200 kg