Erster Satz: Wir sind in D zwar schon ziemlich weit, aber noch nicht im "Betreuten Geschäftsverkehr".
Zweiter Satz: Viel Glück.
Beispiel: Du bestellst bei mir eine Ware und sagst mir, dass du sie spätestens zum Tag x plus 8 Wochen benötigst. Ich nehme deine Bestellung an und somit kommt ein Vertrag zwischen uns zustande, obwohl ich zu dem Zeitpunkt nachweislich bereits weiß, dass ich den Vertrag nicht erfüllen kann und ebenso, dass dir daraus ein Schaden entsteht, weil dich dein Kunde wegen Lieferverzug in die Pflicht nehmen wird. Du sagst also, ein solches Geschäftsgebaren bleibt folgenlos? Klingt eher nach Bananen- als nach Bundesrepublik...