KfW-Förderung von Wallboxen sinnvoll?

  • SAXI

    Du schreibst ja, dass ALLE Eigentümer einverstanden sein müssen.

    Das ist doch aber nicht so. Jeder Eigentümer hat das Recht dazu und hat, so verstehe ich es, eine Informationspflichts ggü. den anderen. Wenn mein Vermieter zu mir sagt, "macht das ruhig", dann ist doch aus meinem Mieterhorizont die Sache okay.


    Klar stellen sich dann wieder Fragen, wenn später andere auch wollen und die Anschlussleistung nicht ausreicht.

    Aber ich als Mieter einer Wohnung muss mich ja nicht um die Wahrung der Interessen der anderen Eigentümer kümmern....

  • Du schreibst ja, dass ALLE Eigentümer einverstanden sein müssen.

    Das ist doch aber nicht so. Jeder Eigentümer hat das Recht dazu und hat, so verstehe ich es, eine Informationspflichts ggü. den anderen

    Genau das ist nämlich nicht der Fall.

    Natürlich muss jeder Eigentümer einverstanden sein, wenn am Gemeinschaftseigentum Veränderungen vorgenommen werden.

    Es gehört ja auch allen.

    Praktisch können Sie jede Maßnahme erst einmal verweigern. Du darfst Dir dann die Wallbox auf dem Rechtsweg erstreiten.

    Theoretisch können Sie die Wallbox nicht verhindern, aber sie können die Art der Installation, den Installationsort, den ausführenden Betrieb usw. mitbestimmen. Dafür sind sie ja Eigentümer.


    Deshalb hilft es dir im Streitfall nichts, wenn Dein Vermieter dir die Erlaubnis gibt, Du aber die Maßnahme auf eigene Kappe durchführst.

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    Bestellt 07.07.21|Lieferung: 20.07.2021:love:

  • Ah, okay. Danke für die Klarstellung!


    Wobei ein, wie bei mir, separater Tiefgaragenstellplatz, in der Regel Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers ist. Ich weiß nicht wie das wirkt, wenn sich die bauliche Maßnahmen (anbringen einer Wallbox) eigentlich nur darauf beschränkt.

  • Es scheint das sich die Förderung dem Ende neigt.

    https://ecomento.de/2021/10/26…lboxen-als-foerdermittel/

  • Ah, okay. Danke für die Klarstellung!


    Wobei ein, wie bei mir, separater Tiefgaragenstellplatz, in der Regel Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers ist. Ich weiß nicht wie das wirkt, wenn sich die bauliche Maßnahmen (anbringen einer Wallbox) eigentlich nur darauf beschränkt.

    Richtig, der Stellplatz ist Sondereigentum des jeweiligen Eigentümers, sofern dies in der sog. "Teilungserklärung" so festgehalten ist. Aber bei den elektrischen Zuleitungen dorthin, Be- und Entlüftung der TG, Tore, Zufahrten usw. hört das dann auch schon wieder auf, das ist dann Gemeinschaftseigentum mit Mitbestimmungsrecht. der Gemeinschaft.

  • Bei unserer WEG beschränkt sich das Sondereigentum tatsächlich nur auf das Nutzungsrechte an dem jeweiligen Stellplatz, so dass jede bauliche Maßnahme in der WEG abgestimmt werden muss. Da wir eine sehr pragmatische WEG sind, funktioniert das sehr gut und tatsächlich im Sinne aller.:)

  • also, ich bin Eigentümer in einer WEG und man muss bei baulichen maßnahmen natürlich das "go" bekommen, in meinem Fall während einer jährlichen Eigentümerversammlung..

    Es müssen dabei nicht 100% zustimmen, da hat sich letzten Dezember was getan, aber man muss halt formal trotzdem diesen Weg gehen. Ich habe dann die Zusage mit der Auflage bekommen, es wie im vorgelegten Kostenvoranschlag umsetzen zu lassen.

    Der Hausanschluss kann wohl bis 5 WB bedienen, danach muss ein Lastmanagement her. Es können also künftig noch weitere Kosten auf mich zukommen ...


    Wenn man als Mieter den Antrag stellt, muss die Rechnung ja auf seinen Namen laufen, wie ist das dann beim Umzug? Wenn der Eigentümer die WB nicht mehr will, muss dann der Mieter den Rückbau bezahlen?

    Der Antrag ist ja schnell gestellt, aber davon hängt die WB noch nicht ...

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    ME2-795 >> ME3-333 >> O4A3 ME3.0.7b >> to be continued?? ...

  • Es scheint das sich die Förderung dem Ende neigt.

    https://ecomento.de/2021/10/26…lboxen-als-foerdermittel/

    Steht auch so auf der kfw-Homepage! Geld ist alle...

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  • Ja, der Übergang zur Schließung der Anträge ging jetzt schnell...

  • Wenn man als Mieter den Antrag stellt, muss die Rechnung ja auf seinen Namen laufen, wie ist das dann beim Umzug? Wenn der Eigentümer die WB nicht mehr will, muss dann der Mieter den Rückbau bezahlen?

    Wenn man als Mieter die WB einbaut (mit Genehmigung) muss man bei Auszug diese auch wieder entfernen. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie.
    Da müssen sich dann Mieter und Eigentümer wegen der Kosten einig werden.
    Ich als Eigentümer würde einen Vorteil darin sehen, wenn meine Wohnung eine WB hätte. Deshalb würde ich versuchen, die WB vom Mieter für kleines bzw. angemessenes Geld zu übernehmen.

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