Also, die Abschaltung hat meines Wissens jede Anlage.
bis zu einer gewissen Größe konnte man sagen, man verzichtet auf die
Abschaltmöglichkeit unter der Bedingung, dass die Anlage auf
70% Einspeisung gedrosselt wird.
Anlagen ab 100 kWp müssen in Deutschland am Redispatch 2.0 "teilnehmen".
Hier bekommen Sie bei Abschaltung den nicht erzeugten Strom ersetzt zuzüglich
nachweisbare Mehrkosten. Direkt mit der Abschaltung von Anlagen habe ich nichts zu tun, aber mir ist nicht bekannt,
das Kleinanlagen abgeschaltet werden. Soll nicht heißen, das gibts nicht.
Eine Anlage auf Nulleinspeisung zu regeln, hat meist anschlusstechnische Gründe.
Netztechnisch betrachtet ist es aber Blödsinn, dies zu tun mit dem Hintergrund der Netzentlastung.
Denn der Strom der an der eigenen Haustür eingespeist wird, wird im Regelfall bei der nächsten Haustür verbraucht.
Ergo wird das Netz vor dem betreffenden Netzbereich (Trafostation) entlastet.