Beiträge von goofy1966

    Naja dass, wie im Video angesprochen, noch etliche Enyaqs mit ME2 rumfahren zeigt aber auch: es gibt Leute denen die Software am A* vorbeigeht,

    es sei denn sie sind Ahnungslos...


    weiteres Zitat


    Ich denke also nicht dass Skoda hier bei den ME3 Fahrzeugen noch große Sprünge macht, es kann sein dass sie den einen oder anderen (besonders sollte dieser mit dem Anwalt winken, egal ob eine Grundlage da ist oder nicht) wirklich ein Upgradeangebot auf ein ME4 Enyaq gemacht wird um negative Presse zu vermeiden,


    Was ist daran so schlimm, dass es die ME 4 gibt?

    Was stört dich daran, dass mit einem neuen Modelljahr auch etwas grundlegendes geändert wird?

    Hast du bei den Verbrennern dir jedesmal eine Wandlung eingeklagt wenn etwas geändert wurde???


    :(

    war bei der anderen 150 kW EnBW Ladesäule ein weiteres Gahrzeug angeschlossen? Wenn ja könnte es sein, dass fie 150 kW geteilt werden. Ansonsten habe ich auch schön öfter gehört, dass die 150 kW EnBW oft nicht volle Leistung haben.

    Auch möglich, dass genau in dem Moment das Stromnetz stark belastet wird (z. B. Samstag mittags wenn viele Kochen, stark bewölkt ist und kein oder kaum Wind geht (wodurch wenig Erneuerbare Energien bereit stehen).

    Also der erste Teil deiner Aussage ist soweit korrekt. Wobei ich bisher nie wirklich Probleme damit hatte.

    Der zweite Teil ist (fast) ausgemachter Blödsinn.......

    Wenn das der Fall wäre, dann reden wir von aktiven Netzeingriffen der Netzbetreiber.

    Der Fall ist mir in unserem Netz (10. größtes in D) bisher noch nicht bekannt geworden, das eine Ladestation geregelt wurde.

    Denn der Netzbetreiber kann zwar Regeln, aber er weiß nie, ob gerade zu dem Zeitpunkt tatsächlich Leistung gezogen wird.

    Ergo für den Netzbetreiber ein Spiel mit dem Feuer.... Meine Schlussfolgerung daraus....

    Ladesäulen werden nicht vom Netzbetreiber zur Stabilisierung der Netze gesteuert.

    Danke. Das finde ich aber sehr schwammig.....

    Ab wann gelte ich als Ortskundiger? Schon dann wenn ich im

    selben Ort wohne? Oder wenn meine Mutter in der Nähe lebt und ich sie besuche?

    Ich denke allein aus der Formulierung kann ich "meinem" Anwalt folgen das er sagt

    es ist aufgehoben....

    Auch bei Autobahnen, ab wann gilt dort jemand als Kenner der erlaubten Geschwindigkeiten?

    Kennt jemand von euch alle erlaubten Geschwindigkeiten auf den Autobahnen drumherum?


    Da stimmt ich der Forderung des ADAC zu, das eine eindeutige Beschilderung erforderlich ist

    Aber ich verstehe Deinen befreundeten Anwalt nicht. Ich hatte bis vor einigen Jahren die gleich Meinung. Ich musste mich aber von der STVO, dem ADAC und vielen anderen Seiten belehren lassen. Ein Kollege hatte mir damals den Tipp gegeben, dass diese Meinung falsch ist und nach tieferem Einlesen musste ich sagen: ja es stimmt, die Geschwindigkeitsbeschränkung wird nicht durch eine Einmündung aufgehoben.

    Hast du da evtl. eine Quelle? Einen Link beim ADAC?

    Ich würd mich ja belehren lassen... ;)

    Kreuzungen heben - anders als viele glauben - keine Streckenbegrenzung auf. Kommt nach der 70er-Kreuzung keine Auflösung, gelten die 70 weiterhin - es sei denn, die 70 gilt explizit für diese eine Ampel-Kreuzung (Warnschild Ampel und darunter eine 70).

    Aber woher soll dann derjenige, der an der Kreuzung auf die 70er-Strecke einbiegt wissen, dass dort 70 ist?

    Mein befreundeter Anwalt mit Spzialgebiet Verkehrsrecht sagte ganz klar, dass an einer Einmündung, nach der keine neue

    Geschwindigkeitsbegrenzung aufgestellt ist, die vorherige Begrenzung aufgehoben wird.

    Wohlgemerkt, natürlich nur ausserhalb von Zonen.... Also 30er-Zone oder innerorts.