Danke. Das finde ich aber sehr schwammig.....
Ab wann gelte ich als Ortskundiger? Schon dann wenn ich im
selben Ort wohne? Oder wenn meine Mutter in der Nähe lebt und ich sie besuche?
Ich denke allein aus der Formulierung kann ich "meinem" Anwalt folgen das er sagt
es ist aufgehoben....
Auch bei Autobahnen, ab wann gilt dort jemand als Kenner der erlaubten Geschwindigkeiten?
Kennt jemand von euch alle erlaubten Geschwindigkeiten auf den Autobahnen drumherum?
Da stimmt ich der Forderung des ADAC zu, das eine eindeutige Beschilderung erforderlich ist