Au man, bei manchen Diskussionen hier dreht sich einem ja alles.
Geht mal davon aus, dass der Prüfer sich den Frunk angesehen hat und beurteilen musste, ob davon irgendwelche Gefahren ausgehen oder Probleme verursacht werden.
In seinem Formular hat er halt ein Feld "Prüfmittel". Und da er die Abstände zu den umgebenden Teilen mit dem Maßband gemessen hat, hat er es halt dort eingetragen (mit Inventarnummer). Genau so gut hätte er nix eintragen können und das Ergebnis wäre das gleiche gewesen. Und wenn er 10 Minuten lang versucht, das Ding in Brand zu stecken, ist es ja Nett, dass er vermerkt, mit welchem Bunsenbrenner er es genau versucht hat, aber entscheidend ist doch, dass das Ding nicht brennt und ein "unabhängiger" Prüfer das bestätigt und nicht nur der Hersteller es behauptet. Der Tüv-Mensch hat ja einen "offiziellen" Auftrag, der wird sicher auch gelernt haben, wie er seine Arbeit zu dokumentieren hat. Und da trägt er halt einfach auch sein Maßband mit Inventarnummer genau so ein, wie bei anderen Arbeiten ein Spektrometer oder irgendwelche anderen high level Prüfgeräte.