🤔 Glatter Gesetzesverstoß, würde ich sagen. Das würde den empirischen Erkenntnissen des Forums entgegenstehen und auch dem Video von Matthias widersprechen. Theoretisch könnte bei Stufe 2 eine Softwareänderung die Bremslichter angehen lassen. In Stufe 1 wäre es ein Gesetzesverstoß, weil hier die Verzögerung so gering ist, dass der Gesetzgeber es nicht erlaubt, dass die Bremslichter angehen.
Nein, das ist so nicht ganz richtig. Es gibt einen Bereich, wo die Bremsleuchten leuchten dürfen, aber noch nicht müssen. Und dann halt der Punkt, ab dem sie leuchten müssen.
Ich sehe es halt auf dem Weg zur Arbeit im Winterhalbjahr, da muss ich einen etwas steileren Berg runter, und da gehen auf der 2. Reku-Stufe die Bremslichtern an. Kann man im Halbdunkel schön an den Reflektionen der Leitpfosten sehen.