Wer sich noch weiter OT mit der tatsächlich lustigen Aufhebung von Geschwindigkeitsbegrenzungen beschäftigen möchte, dem empfehle ich diesen Link: https://www.stvo2go.de/geschwi…tsbeschraenkung-aufhebung
Ich habe noch selbst in der Fahrschule gelernt, dass das „Spiegelei“ eine Begrenzung aufhebt. Fleite piepen.
Man kann sehr schön erkennen, daß die Regel "Streckenbezogen" eben widersprüchlich gehandhabt wird. Hier wäre eine klare Ansage, wie es sie in der StVO-77 gab, vorteilhaft. Weniger zu tun für Gerichte, weil klare Gesetzeslage.
Dafür werden von der Bundesregierung für Fördermaßnahmen mittlerweile Gesetze herausgegeben, aber Altlasten, wie die StVO mal auf solche Mehrdeutigkeiten zu prüfen und zu bereinigen, das müssen erst Gerichte klären, die dann wieder möglicherweise nur regional gelten...
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