Das ist leider nicht ganz korrekt. Es handelt sich bei einer Fahrzeugbestellung immer um eine unverbindliche Bestellung in bezug auf Ausstattung etc. Änderungen vorbehalten. Es finden idR Modelljahresänderungen statt. Diese werden dann in die Produktion deines Fahrzeuges einfließen. Wenn eine Produktionslinie umgebaut wird und es Änderungen gibt (idR in KW 45 und KW 20 bei VW zB) dann kannst du nicht erwarten, dass dein Fahrzeug noch so gebaut wird wie vor Umstellung der Produktionslinie.
Dass hängt von der Änderung ab. Wenn ein Hersteller Ausstattung ersatzlos streicht, ist dass nicht so einfach hinzunehmen. Dieser Passus bezieht sich eher darauf, dass sich Ausstattungen und Versionen bzw. Ausführungen ändern. Dass ist OK, wenn der Hersteller aber ein HUD streicht ( was ein wesentliches Verkaufsmerkmal des Fahrzeugs ist), dann gibt es Probleme. Eine Verpflichtung zur Abnahme gibt es nur, wenn die Art und Beschaffenheit gegeben ist. Wenn ein Fahrzeug erworben wird welches so beschaffen ist, mir eine AR HUD Anzeige in die Windschutzscheibe zu projezieren, es diese dann bei Lieferung aber nicht hat, dann muss ich dass Fahrzeug nicht abnehmen. Dass sind auch offen verkündete Sicherheitfeatures...
Ein anschaulicheres Beispiel: Verpflichtung zur Auswahl einer anderen Farbe ist OK, gar keine Farbe auf dem Blech hingegen nicht.