Alles anzeigenAlso soweit mir bekannt ist es rechtlich so, dass wenn du einen unverb. Liefertermin bei der Bestellbestätigung der verbindl. Bestellung mitgeteilt bekommen hast - ein deinem Fall November - der Händler ab Anfang Dezember noch 6 Wochen Zeit hat zu liefern. In diesen 6 Wochen kannst du sozusagen nichts machen.
Nach den 6 Wochen müsstest du dann bei ihm seinen Verzug anzeigen, dann hat er rein rechtl. nochmal 2 Wochen Zeit zu liefern.
Sagen wir mal so, wenn er dann immer noch keinen verbindlichen Liefertermin nennen kann, dann kannst du - also sozusagen 8 Wochen ab Anfang Dezember - meines Wissens vom Vertrag zurück treten.
Wenn du damit um die Ecke kommst, ihm dann aber sagst für nen Satz Winterkompletträder lässt du mit dir reden, dann könnte das schon klappen.
Ich gebe darauf aber kein Gewähr, denn ich bin kein Jurist - es kann sich also auch um gefährliches Halbwissen handeln.
Ich habe so einen Fall aber mal am Rande bei einem Kollegen mitbekommen.
Das sind grobe Richtwerte, mehr nicht. Mein Händler hat in Anwesenheit meiner Frau zugesichert, dass ich das Fahrzeug dieses Jahr noch anmelden kann ( Er hätte noch Kontingent für über 30 Enyaq). Wenn nicht, verliere ich 3000 Euro der Förderung. ( schwerwiegende Folge). Damit setzt er sich, auch wenn er kein genaues Datum liefern kann, selber in Verzug wenn es eben nicht in 2021 klappt. Übrigens mit allen Folgen... Auch muss niemand eine Gutschrift für fehlende Ausstattung akzeptieren, dass ist ein erheblicher Mangel und zudem erfüllt der Händler den Vertrag nicht ( wenn die Ausstattung darin enthalten war ). Wenn ich einen Pulli in Größe L bestelle, muss ich nicht einen in XL annehmen, auch wenn dieser gleich aussieht und ich ihn sogar anziehen kann....
Wesentlich bei Rechtsstreit ist vor allem, dass ich dass Fahrzeug sonst nicht gekauft hätte. (Sondern einen IONIC 5, für den ich sogar ein Angebot hatte) ... unverbindlich heisst in diesem Zusammenhang eher, dass kein fixer Liefertermin besteht. Da gelten dann im allgem. 6 Wochen als Frist, die allerdings mit dem genannten Monat beginnt. Dann könnte man ab 15 Dezember eine Nachfrist setzen. Corona bietet da allerdings durchaus die Möglichkeit, höhere Gewalt ins Spiel zu bringen... dann sieht es düster aus.