Doch, genau das kann sein.
Wenn Du aus der Gewährleistung raus bist, musst Du mindestens nachweisen, dass der Fehler durch VW/Skoda verschuldet ist.
Wenn Du keine Ansprüche geltend machen willst, dann musst Du selbstverständlich auch nichts nachweisen. Aber wenn Du was von denen willst, bist Du in der Pflicht - egal ob das gerecht ist, oder nicht.
Das sehe ich etwas anders, wenn durch ein Update, nach meinem jetzigen Kenntnisstand der SoH der eCall Batterie nach unten „korrigiert“ wird und dann einen Fehler auslöst. Ob ich jetzt noch Gewährleistung habe oder nicht und die Garage mit Austausch von Komponenten beginnt, welche vielleicht noch gar nicht notwendig wären, weil es möglicherweise eben ein Software-Fehler sein könnte. Vielleicht bin ich auf einem alten Kenntnisstand, aber noch ist nicht klar, warum sich das so äussert.