Er hat jetzt Tesla angezeigt.
Würde ich jetzt nicht so sehen. Im BGB steht irgendwo drin, dass zugesicherte Eigenschaften eines Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs zwingend bereitzustellen sind, und ein Fehlen dieser Eigenschaften ein Grund sein kann, das Produkt wandeln zu dürfen. Ich denke das gilt analog auch für Fälle, wo eine bereits vorhandene Eigenschaft per Update wieder entzogen wird. Aber: Die einzigen Bedingungen, die diesen Entzug rechtsgültig machen würden, wären:
- Es gibt einen Fehler, der das Nutzen einer bestimmten Funktion unsicher macht.
- Der Hersteller verweist im Kleingedruckten darauf, dass im Zuge von "Produktoptimierungen" Funktionen geändert und/oder abgeschaltet werden.
In der Regel trifft das auf Software zu, die man sich für den PC usw. kauft..
Wichtig ist, dass man genau weiss, welche Eigenschaften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugesichert wurden. Wobei mir gerade einfällt, dass auch das nur vorläufig gelten kann, da im Kaufvertrag i.d.R eine "Faceliftklausel" enthalten ist. Bedeutet: Der Hersteller verweist darauf, dass im Zuge von Facelifts/Mopfs usw. Funktionen geändert/gestrichen/erweitert werden können. i.d.R bekommt man dann mehr als, für was man bezahlt hat. War bei mir auch so (WP gegen Aufpreis mitbestellt beim Enyaq- war dann "kostenlos" zum Zeitpunkt der Auslieferung).