Beiträge von Enyaq-Neuling

    Ein sehr theoretisches, in der Praxis aber völlig irrelevantes Problem. Wenn die Kiste brennt und Du von dem dann entstehenden Rauch ein paar Lungenzüge nimmst, macht es das bischen Flusssäure mehr im Giftcocktail auch nicht aus.

    Das würde ich massiv verneinen wollen... Es ist ein Unterschied ob du ein bisschen rauch einatmest, der auch irgendwann wieder ausgematmet wird, oder die die Flusssäure die Lungenblässchen wegätzt und du garnicht mehr atmen kannst...


    - das jetzige Dachmodul funktioniert wieder, ist aber das Falsche, weil Schraubenschlüssel- und Info-Symbol fehlen. Händler sagt: „muss so“


    Dein Händler sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass der E-Call eine europäisch verpflichtende Austattung ist- ohne die gibts keine Typgenehmigung (aka das Auto dürfte so nicht auf den Markt)... Ich würde dem das Auto hinstellen bis ein neues teil eingebaut ist.

    Vielleicht noch was zum Thema Softwareversion:

    Wie sieht das denn aus, wenn durch ein Softwareupdate von 2.x auf 3.0 eine Funktion entfallen ist, die nicht im Kaufvertrag stand?:

    Vorheizen der HV-Batterie bis 12° C.

    Habe ich bereits geschrieben: Es gibt im Vertrag zu der Autoarchitektur und damit den Onlinediensten (Bestandteil des Kaufvertrags) eine Klausel, die besagt, dass du einverstanden sein musst, dass die Software jederzeit veränderbar ist. Das bedeutet du stimmst zu dass der Hersteller jederzeit seine Software ändert, kürzt, erweitert, löscht, neu implementiert...


    Sorry, ich werde gerade das Gefühl nicht los, veräppelt zu werden...


    Ich habe nichts davon euch diese Infos zu schreiben. Bin auch kein Mitarbeiter von Skoda. Ihr habt doch selbst diese Autos erworben... Achja... ich vergas, die meisten von euch sind nur Leasingnehmer... Schlüssel mitnehmen fertig.


    Aber es ist wie es ist.

    Würde das bedeuten, dass ich mein Auto kostenfrei zurückgeben kann?

    Bei mir wurde mit Remote Parking geworben, das steht sogar in der Bedienungsanleitung. Nur leider funktioniert es nicht.

    Dann sollen sie mir einen neuen mit 5.4 (und vermutlich Remote Parking?) geben :)

    Wie gesagt: Kaufvertrag (bestellte Ausstattung) lesen... 2. Faceliftänderungen berücksichtigen.... Hab ich alles erklärt.

    Wie lautet die TPI bitte?


    Beitrag #13535

    Der automatische Notruf ist doch seitens der EU vorgeschrieben. Genau dafür hat die Dachbedieneinheit sogar eine eigene kleine Akku Versorgung, welche im Falle eines Unfalls und eventuell ausgefallener 12V Versorgung noch einen Notruf absetzen kann. Und genau dieser Akku muss für teuer Geld nach einigen Jahren getauscht werden. Das Thema ging doch vor einigen Wochen durch die Presse und auch hier durch Forum.

    ich zweifel das alles nicht an... Bei mir leuchtet Die SOS Taste auch grün, also gehe ich davon aus, dass sie funktioniert... ich glaube aber, dass du hier was vermischst... E-Call ist Vorschrift bei einem erkannten Unfall... Dazu benötigt E-Call aber auch einen erkannten Crash...

    Kann es nicht JEDER FÜR SICH SELBST ENTSCHEIDEN

    Jetzt schnauzt du mich auch noch an... Weisst du was, mir ist es egal, was jemand bestellt... Ich habe lediglich auf die Gefährlichkeit der Flussäure hingewiesen... Falls du das nicht weisst: Das ist kein harmloser Apfelessig.... Auch dir ein herzliches Tschüssikowski

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass es einen Notruf gibt.

    Getestet allerdings mit <ME3. Aber es würde mich doch stark wundern, wenn diese Funktion bei neueren Softwarestand raus geflogen wäre.

    Was macht es für einen Sinn, wenn man bewusstlos nachts auf einer einsamen Landstraße steht?

    Bei mir (Auslieferung mit 3.6-jetzt 3.7) gabs das nicht. Und falls es das gibt, hat es sich nicht aktiviert. Ich habe das auch nur bis zum Zeitpunkt "Anhalten mit Warnblinker" getestet und bin aber sofort weiter gefahren... Könnte sein, dass es sich aktiviert, wenn man sagen wir, 5 Minuten, steht ohne Reaktion (Tür öffnen-Auto auf P stellen usw)

    Er hat jetzt Tesla angezeigt.

    Würde ich jetzt nicht so sehen. Im BGB steht irgendwo drin, dass zugesicherte Eigenschaften eines Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs zwingend bereitzustellen sind, und ein Fehlen dieser Eigenschaften ein Grund sein kann, das Produkt wandeln zu dürfen. Ich denke das gilt analog auch für Fälle, wo eine bereits vorhandene Eigenschaft per Update wieder entzogen wird. Aber: Die einzigen Bedingungen, die diesen Entzug rechtsgültig machen würden, wären:


    - Es gibt einen Fehler, der das Nutzen einer bestimmten Funktion unsicher macht.

    - Der Hersteller verweist im Kleingedruckten darauf, dass im Zuge von "Produktoptimierungen" Funktionen geändert und/oder abgeschaltet werden.


    In der Regel trifft das auf Software zu, die man sich für den PC usw. kauft..


    Wichtig ist, dass man genau weiss, welche Eigenschaften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugesichert wurden. Wobei mir gerade einfällt, dass auch das nur vorläufig gelten kann, da im Kaufvertrag i.d.R eine "Faceliftklausel" enthalten ist. Bedeutet: Der Hersteller verweist darauf, dass im Zuge von Facelifts/Mopfs usw. Funktionen geändert/gestrichen/erweitert werden können. i.d.R bekommt man dann mehr als, für was man bezahlt hat. War bei mir auch so (WP gegen Aufpreis mitbestellt beim Enyaq- war dann "kostenlos" zum Zeitpunkt der Auslieferung).

    Ich habe den Enyaq und auch jetzt den Elroq ohne WP genommen. Werde aber den Hinweis mit dem gefährlichen Zeug aufnehmen und versuchen es nicht zu entzünden.

    Bei einem Unfall liegt das leider nicht in unserer Hand.... Es ist nur äusserst wichtig das Auto schnell zu verlassen und beim Atmen aufzupassen, keine Dämpfe einzuatmen... Ich weiss, leichter gesagt als getan