Wenn ich Gerichtsgutachten schreibe, bekomme ich einen Fragenkatalog und darf mich im Gutachten auch nur und ausschließlich zu diesen Fragen äußern. Wenn ich z.B. schreibe "Darüber hinaus habe ich noch folgende Mängel festgestellt: ...) wird mir das sofort von der dadurch belasteten Partei als Befangenheit ausgelegt. Selbst wenn ich mir denke, "welcher Depp hat denn die Fragen aufgeschrieben?" (was meistend der Fall ist), behalte ich das für mich und halte mich ausschließlich an die von Juristen (Nichttechnikern) gestellten Fragen.
Bei mündlichen Verhandlungen kommt ja häufig dann der Ausruf "Bitte halten Sie sich an die gestellte Frage/das Thema"...