Beiträge von Enyaq-Neuling

    Und wie immer lautet die Devise "abwarten", Superakkus gibt es gefühlt fast täglich neu, nur im Auto zu kaufen ist nichts davon.

    Wäre geil, wenn man die Möglichkeit hätte diese neuen Superakkus im Austausch für defekte alte Zellen zu bekommen. So wie früher wenn mansich einen stärkeren Handyakku gekauft hat für das vorhandene Handy...

    enopol rechtlich hast du Recht. Es gibt aber unter Verkehrsexperten den Konsens, dass es so gesehen werden sollte. Wie gesagt: Du kannst ja ncht riechen welche Geschwindigkeit gilt (wenn sie anders ist, als die Standardgeschwingkeit die an einer solchen Stelle gilt).


    Die 30 mit Zusatz Lärmschutz ist keine Zone... Die einzige Zone ist das 30 Zone und das Verkehrsberuhigter Bereich Zeichen

    Müssten sie dann nicht aussen und innen abgefahren sein, d.h. nur in der Mitte der Lauffläche mehr Profil haben? :/

    Nicht ganz. Das von dir Beschriebene wäre dann der Fall, wenn es viiiel zu wenig Luft im Reifen hätte.. Das oben Beschriebene Ist quasi der Komfortluftdruck, der aber bei schon etwas sportlicherer Fahrweise schon nicht mehr passt. Stell dir ein Taxi vor: Luftdruck auf niedrig (wenig Gepäck), aber fahren wie ein Henker...

    Es sollte so sein wie bei Porsche (auch eine VW Marke).

    Die Anbauteile (nur die! Keine Spiegelkappen, keine Heckspoiler, nur die kleinen Pupsdinger vorne!!!) sollten bestellbar sein in einer Signature Ausführung für 2.000€. Auswählbar 256 Farben... Dazu eine Signature Plus Option für 6.000€ für eine mitgebrachte Farbe. Das ganze nur als Option mit der L&K Ausstattung oder Maxx Ausführung. Und ab dem Facelift 2027 gibts die Dinger in Kohlefaserbauweise für 80.000€ Aufpreis.....

    Ich habe schon Schwierigkeiten meinen Stauraum im Kofferraum vollzumachen... ich habe den Ladeziegel nicht dabei. Nur das Typ2 Kabel in der Skodatasche. Ausserdem noch Pannenhilfekram (über das Warndreieck hinausgehendes Material) ... Mir reicht das.

    Falsch. Zitier doch bitte mal den Teil der StVO, der das belegt.

    Jein.

    Nicht dass da Sachen durcheinander kommen.

    Allgemeine Streckengeschwindigkeiten werden natürlich nicht aufgehoben (50 Stadt, 100 Nicht Stadt) ...

    Wenn eine Beschränkung unterhalb der örtlich eigentlich geltenden Geschwindigkeit ausgewiesen ist (zb 30 "Lärmbelästigung" etc) statt 50 gilt diese 30 solange, wie sie nach jeder Kreuzung und/oder Einmündung wiederholt wird. Einzige Ausnahme: Die Einmündung und/oder Kreuzung hatte im vorhergehenden Streckenverlauf EBENFALLS 30 ausgewiesen.


    Wir gehen jetzt mal vom Ur-Zustand aus: Du fährst einen Golf 1 von 1983 Ohne radio Ohne Landkarte, Navi, Handy etc:

    Jetzt stell dir vor, du kommst zb als Münchner (oder jede andere Stadt) durch ein Kaff gefahren, wo du noch nie vorher warst. Gesetzlich weisst du: Stadt = 50.

    Jetzt biegst du von der Alsenborner Strasse (30 weil Lärmschutz) auf die Kaiserslauterner Strasse ab (50 ohne besondere Beschilderung, weil Ortsstrasse), warst aber noch nie vor Ort vorher... Woher sollst du das wissen?