Beiträge von Enyaq-Neuling

    Rechts überholen ist auf Autobahnen erlaubt, wenn die linke Spur steht oder die Kolonne nicht schneller als maximal 60 Km/h fährt. Man darf dann mit max. 20 Km/h Überschuss-Geschwindigkeit rechts überholen. Das heißt aber auch, man darf in so einer Situation auf der rechten Spur nicht schneller als maximal 80 Km/h fahren (Kolonne links fährt 60Km/h plus 20 Km/h Geschwindigkeitsüberschuss)

    Es ist schade, dass es da kein Gesetz gibt. Nur richterliche Urteile (bzgl 20kmh Unterschied).. Die einen schreiben 60, die anderen 80, wieder andere 100.... X/

    einstellig? Also ginge auch GR 1 ?


    Hier die anderen Kantone:AG: Aargau AI: Appenzell Innerrhoden AR: Appenzell Ausserrhoden BE: Bern BL: Basel-Landschaft BS: Basel-Stadt FR: Freiburg GE: Genf GL: Glarus JU: Jura LU: Luzern NE: Neuenburg NW: Nidwalden OW: Obwalden SG: St. Gallen SH: Schaffhausen SO: Solothurn SZ: Schwyz TG: Thurgau TI: Tessin UR: Uri VD: Waadt VS: Wallis ZG: Zug ZH: Zürich

    Du brauchst eine blaue Plakette und die kommt an die Heckscheibe.

    Das ist aber dann noch nichts offizielles. Diese Plakette erhalten aber scheinbar ausländische E-Fahrzeuge durch die Zulassungsstellen.


    Was gilt für ausländische Kfz?

    Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die die oben genannten Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen, gibt es eine Plakette in blauer Farbe – ähnlich den Feinstaubplaketten –, die statt einer Ziffer ein "E" enthält. Diese blaue Plakette für ausländische E-Autos ist bei den Kfz-Zulassungsstellen erhältlich. Damit können ausländische Fahrzeuge die Vorteile, die mit einem E-Kennzeichen verbunden sind, ebenfalls nutzen. Im Ausland zugeteilte, spezielle Kennzeichen für Elektrofahrzeuge werden in Deutschland ohne Überprüfung der Voraussetzungen anerkannt.


    QUELLE: ADAC


    In Braunschweigs Innenstadt gibt es eine konsequente Parkraumüberwachung. Die öffentlichen AC-Ladeplätze sind mit Zusatzzeichen für Elektrofahrzeuge gekennzeichnet.
    Wer ohne "E" im Kennzeichen lädt wird sehr wahrscheinlich erwischt und bekommt ein Knöllchen über 55€.
    Das wird auch tatsächlich so praktiziert.
    Weil es (erfolglose) Beschwerden bei der Stadtverwaltung gab, weist unsere Zulassungsstelle deshalb die Kundschaft auch explizit darauf hin, welche Konsequenzen der Verzicht auf das "E" haben kann.

    Gibt es denn eine explizite Trennung zwischen "Elektrofahrzeug" und "Hybridfahrzeug"?