Nö. Nur 97 %. Aber ich stehe dazu, wenn ich erwischt werde und mache kein Fass auf.
Dann spinnen wir das Gedankenspiel mal weiter: ein Behinderter ohne den nötigen Parkausweis parkt dort, sein Auto wird abgeschleppt. Der macht jetzt ein riesiges Fass auf, inklusive "Jammerartikel" in der örtlichen Zeitung: waren doch nur 15 Minuten, Parkausweis beantragen ist zu mühsam, bei ihm im Dorf braucht er das nicht, die drei Mal im Jahr wo er nach Offenburg fährt lohnt sich das nicht, und überhaupt: die arroganten Städter wollen eh nur die Auswärtigen schikanieren und er wird nie wieder einen Fuß nach Offenburg setzen.
Wer ist jetzt der Böse? Das meine ich mit "wo fängt es an, wo hört es auf".
Wie ich bereits erwähnte: Da es sich um eine OWi handelt, hat die Behörde grundsätzlich die Möglichkeit, von einer Verfolgung abzusehen. Sie kann ihn bestrafen, muss es aber nicht. Wenn jemand nur zu faul ist, das entsprechende Papier zu beantragen, wird es eher einen Strafzettel geben, als wenn derjenige vielleicht erst kürzlich ein Auto erworben hat. Der Nachweis darüber wird aber wohl etwas schwierig, und es käme darauf an, was derjenige in den Einspruch schreibt. Wenn das sinngemäß das ist, was du meintest ("Isch hab des scho immer so gmacht. Bei uns im Derfle wois jedr Bscheid"), wird jede Behörde das abschmettern.