Beiträge von Rumpelkammer

    Laut Nextnews (

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    ) gibt es bei Electra ab dem 18. Mai neue Tarife:

    - Electra+ Essential: 1,99 € Grundgebühr, 44ct/kWh

    - Electra+ Smart: 4,99 € Grundgebühr, 34ct/kWh


    Dazu führen die in Belgien und Frankreich ein Dynamic Pricing wie bei Tesla ein, das später auch nach Deutschland kommen soll. Die Abweichung soll ab "nur" 10ct betragen.

    Gleichzeitig wollen die aber auch eine dynamische Blockiergebühr einführen. Sprich wenn eine hohe Auslastung ist, kommt man bei 80% eine Hinweismeldung.


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    Pfalzwerke startet mal wieder eine Aktion, die bei genauer Betrachtung in meinen Augen fragwürdig ist.

    11.5.-11.7. Adhoc-Laden an 70 ausgewählten Stationen mit insgesamt 300 Ladepunkten für 49ct/kWh hört sich toll an.

    Jetzt das große ABER: Der Preis gilt nicht an allen Ladepunkten der 70 ausgewählten Stationen. An 45 der 70 Standorte gilt der Preis nur an den 50kW-Säulen!!


    Ad-hoc-Laden für 0,49 €/kWh | E-Auto laden ohne Vertrag | Pfalzwerke
    Ad‑hoc‑Laden zum Aktionspreis: Laden Sie Ihr E‑Auto ohne Vertrag oder App für 0,49 €/kWh. Jetzt vom 11.05.–11.07.2026 an 300 Standorten deutschlandweit.
    www.pfalzwerke.de


    Für die Aktion lässt sich Andreas Memmer (anscheinend verantwortlich bei Pfalzwerke für das Ladegeschäft) bei X/Twitter feiern, obwohl er ähnlich wie der EnBW-Chef das Adhoc-Laden für unbedeutend hält. Wenn wundert es, wenn der Adhoc-Preis bei "günstigen" 79ct/kWh liegt.


    Seine Antworten lassen tief blicken:

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    Theoretisch sollte da auch ME2 (wieder) drauf laufen. Frage ist, ob es eine Installationroutine für das Downgrade gibt.


    Frage ist doch, warum bei zig zehntausenden Autos der Weg "ME2 -> ME3 - ME3.7 -> ME3.8" problemlos funktioniert hat, aber bei dir nicht. Der richtige Ansatz wäre, dass der Händler sich mit Skoda in Verbindung zu setzen und ME3.8 neu installiert. Wenn natürlich ein Steuergerät einen weg hat, funktioniert das Update natürlich nicht.

    Nur wenn ein Autohaus ein Softwareupdate macht, sollte es danach auch die Grundfunktionen testen.

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    Erwartungsgemäß Klage abgewiesen wegen falsche Beklagte.

    Das Thema und die Problematik wird durch den Prozess öffentlich bekannt.


    EnBW gewinnt nur in zwei Fällen:

    1) Urteil zu 100% zu dessen Gunsten

    2) Klage wegen Nicht-Zuständigkeit/falsche Beklagte abgelehnt


    Jeder Halbsatz, der nur irgendwie die Aufschlagspraxis beim Adhoc-Preis von EnBW und anderen CPOs in Frage stellt, ist ein Gewinn.


    Jetzt träumen wir mal:

    Sollte der den Prozess wider erwarten erstinstanzlich gewinnen oder das Gericht bei einer Klageabweisung wegen falscher Beklagte inhaltlich Stellung für ihn beziehen, würde sich das schnell verbreiten. EnBW und jeder andere CPO würde sich dann überlegen, was das für die Ladepreise bedeutet.

    Ist schon mal jemand auf die Idee gekommen, dass es dem Kanal B.E.N. eher um Klicks, Aufmerksamkeit und damit Monetarisierung über YouTube Einnahmen gehen könnte? Und dann versucht er Zuschauer zu unnötigen Reisen zu bewegen.


    Der könnte wahrscheinlich mehr Geld machen, wenn er einfach ein 08/15-Influencer wäre und nicht mit seiner Art anecken würde.

    Soll er jetzt 5000 kWh laden, damit der Streitwert höher ist?


    EnBW und die anderen CPOs können gerne Abos mit vergünstigten Konditionen anbieten. Aber EnBW und andere CPOs setzen den Adhoc-Preis absichtlich so hoch an, weil dieser die Grundlage fürs Roaming ist. Man will über den Preis verhindern, dass ein Kunde mit der Ladekarte eines anderen CPOs bzw. eMSPs an den eigenen Ladesäulen zahlt. Wenn doch, dann soll er wenigstens kräftig zahlen.


    Beim LG München läuft parallel eine Klage von Digital Charging Solutions (Charge Now, eMSP für BMW/Mercedes/Kia/Hyundai) gegen EWE GO. Streitwert wurde auf 700T€ festgesetzt. Sachverhalt ist ziemlich ähnlich. DCS sieht den B2B- und Adhoc-Preis als viel zu hoch an.