Beiträge von Rumpelkammer

    DC-Laden bei Vattenfall ohne Abo für 44 bzw. 49 ct!

    https://incharge.vattenfall.de/fair-laden


    Dazu:

    Zitat

    Beim direkten Laden über Vattenfall gilt immer derselbe kWh‑Preis – unabhängig von der Zahlmethode. Sie können laden über:

    • die Vattenfall InCharge App,
    • die InCharge Ladekarte,
    • Ad‑hoc Laden per QR‑Code an der Ladesäule oder
    • das Bezahlterminal an der Station (EC-/Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay).

    ESDI macht E-Umbauten für diverse Fahrzeuge. Neustes Projekt ist T5/6. Da wurde eine 82kWh-Batterie von der MEB-Plattform unter das Auto geschraubt. Dazu wurde lediglich ein Hilfsrahmen unter das Auto montiert. Wenn ESDI das schafft, hätte VW das auch geschafft ohne den ID.Buzz entwickeln zu müssen.

    Das ist aber nicht der Grund für mein Posting, sondern im Einbau- bzw. Erklär-Video (

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    ) wurde so nebenbei der Satz erwähnt, dass man eine Batterieheizung nachgerüstet hat, die aus dem VW-Regal kommt. Die Nachrüstung der Hardware ist wahrscheinlich beim Enyaq nicht das Problem, sondern die softwaremäßig anzubinden.

    Habe heute ein E-Mail mit der Ankündigung der Änderung der ToS zum 22.4.2026.

    Zitat
    • Schwerpunkt auf privater Nutzung: Unsere Ladedienste sind ausschließlich für private, nicht kommerzielle Nutzung vorgesehen. Wir haben klargestellt, dass der Service nur zum Laden von elektrischen Personenkraftwagen verwendet werden darf, die privat für nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Eine geschäftliche oder kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Änderungen hierzu finden Sie in Abschnitt 7 der Nutzungsbedingungen.
    • Gemeinsame Nutzung von Konten: Wir haben die Begriffe „Konto“ und „Gemeinsame Nutzung von Konten“ genau definiert und erklärt, welche Aktionen nicht zulässig sind. Diese sind in Abschnitt 7 der Nutzungsbedingungen zu finden.
    • Rechnungsstellung für Ladevorgänge: Wir haben die Formulierungen in den Texten zur Übertragung von Ladevorgangsdaten und zur Abrechnung vereinfacht. Die Ladevorgänge werden nach Eingang der entsprechenden Daten vom Ladepunktbetreiber in Rechnung gestellt. Die diesbezüglichen Änderungen finden Sie in Abschnitt 8 der Nutzungsbedingungen

    Der relevante Teil von Abschnitt 7 lautet:

    Zitat

    7.1 Der Powerpass-Ladedienst ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Der Dienst ist strikt auf das Laden von elektrischen Personenkraftwagen beschränkt, die privat für nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Jegliche andere Nutzung des Dienstes zu welchem Zweck auch immer ist ausdrücklich untersagt. Die Kunden sind verpflichtet, den PowerpassLadedienst ausschließlich für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.

    Die gemeinsame Nutzung von Konten ist verboten. Für die Zwecke dieser Nutzungsbedingungen bezeichnet der Begriff „Konto“ das persönliche, nicht übertragbare Benutzerkonto, das der Kunde für den Zugang und die Nutzung des Powerpass-Ladedienstes erstellt. Die gemeinsame Nutzung von Konten umfasst insbesondere

    • die Weitergabe von Anmeldedaten für das Konto (wie Benutzername oder Passwort) an Dritte,
    • die Verwendung oder gemeinsame Nutzung einer einzigen RFID-Karte für das regelmäßige Laden von mehr als einem Fahrzeug.

    Wir behalten uns das Recht vor, Kunden vom Gebührendienst auszuschließen, indem wir ihr Konto nach einer unabhängigen Prüfung sperren oder kündigen, falls sie gegen diese Bedingungen verstoßen. Dies gilt auch für jede andere ungewöhnliche Nutzung des Ladedienstes, insbesondere wenn das regelmäßige monatliche Ladevolumen 300 kWh übersteigt. Bei der unabhängigen Überprüfung werden Faktoren wie die Häufigkeit und das Ausmaß der Überschreitung des Ladevolumens, die Gesamtmenge des geladenen Stroms, Registrierungsdaten und andere Nutzungsmuster berücksichtigt. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn sein Konto gesperrt oder gekündigt wird.

    Zumal T&R trotz allem fürstliche Pacht für die Flächen verlangen wird, die die Anbieter dank Kartenverträgen nicht voll auf die Preise umlegen können.

    Meine naive Logik sagt mir, dass T&R ein Interesse haben müsste, dass Menschen direkt an der Autobahn laden. Gerade auf Langstrecke macht man bis 80% voll, so dass wir von einer Standzeit von 20-30 Minuten sprechen. Also genug Zeit, um weiteren Umsatz im Restaurant, Tankstellenshop und bei Sanifair zu machen. Im Zweifelsfall verzichtet man auf eine höhere Pacht bzw. Umsatzbeteiligung, weil man den Umsatz woanders macht.

    Man wird das Urteil abwarten müssen und wie dann die Politik die Ausschreibung gestaltet. Gut möglich, dass man die Konzession von T&R auch um das Laden erweitert, allerdings muss T&R dann ein offenes Verfahren machen.


    Mittlerweile findet man auch in Autobahnnähe genug Ladesäulen mit entsprechenden Angeboten (Essen, Trinken, Sanitär). Von Snackautomat über Containerlösung bis Restaurant (Sortimo, Seed&Greet, L'osteria).

    Die Ausschreibung muss so aussehen, dass sie nicht allein durch den Ausschreibungstext auf Tank&Rast (wohingegen andere wieder Klagen würden) zugeschnitten ist und auch nicht die bisherige Konzession und Verträge von Tank&Rast beeinflusst (z.B. Shell Tankstelle und Aral Pulse Ladesäulen).

    Ich sehe da:

    - Koflügel links

    - "Motorhaube"

    - Stoßstange vorne

    - PDC-Sensoren

    - Scheinwerfer (Matrix)

    - Crystal Face

    - Scheibenwaschbehälter


    Mit Arbeit sicherlich fünfstelig, aber kein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Deutlich teurer wird es, wenn der Einschlag links so heftig war, dass auch an Lenkung, Fahrwerk oder Antriebswelle etwas kaputt gegangen ist. Die nicht ausgelösten Airbags sprechen dafür, dass die Negativbeschleunigung nicht so groß war und eher dagegen.