Bei Nicht-Wohngebäuden ist eine weitere Veschärfung bis 2027 vrogesehen (https://www.elektromobilitaet.nrw/infos/geig/).
Als juristischer Laie würde ich dreist argumentieren:
Wenn keine Ladeinfrastruktur zur Verfügung steht, kann ich entweder die Gesamtkosten oder den Differenzbetrag (Wallbox: 30ct, EnBW Adhoc: 89ct) dem Vermieter in Rechnung stellen.
Frage ist halt, ob man nicht durch ein freundlichen Gespräch mit dem Hinweis auf das Bußgeld mehr erreicht.