Das ist eben nicht sicher.
So etwas ist meist ausgegliedert, ebenso wie die Stadtwerke.
Privatrechtliches Unternehmen in städtischem Eigentum.
Ist hier in Stockach auch so. Das Parkhaus gehört den Stadtwerken, nicht der Stadt.
Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere den Beschluss so:
Das Parken soll kostenlos auf allen im kommunalen Eigentum befindlichen und öffentlich zugänglichen Parkplätzen sein.
Man möchte das Parken am Straßenrand und in Parkbuchten kostenlos machen. Überall wo eine Schranke vor ist, wird man weiter zahlen müssen.
Und bevor sich jetzt viele Fragen, ob der Maggus Söder eine Objektophilie für das E-Auto entwickelt hat ... Nein, also zumindest meines Wissens nach nicht.
In den letzten Jahren hat die DUH etliche Klagen erfolgreich gegen Städte wegen Nichteinhaltung der 2008/50/EG (Richtlinie für saubere Luift in der EU) bestritten. Die Folge waren Luftreinhaltepläne und Fahrverbote. Ab 2030 tritt eine Verschärfung ein. "2008/50/EG verschärfung" als Sucheingabe.
https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Verkehr/Luftreinhaltung/2024-10-10_DUH_Hintergrundpapier_Neue_EU-Luftqualit%C3%A4srichtlinie.pdf
Gerade wenn man sich das Papier der DUH anschaut, dürfte klar sein, dass entsprechende Klagen gegen die Bundesregierung und Kommunen quasi schon vorbereitet sind. Die grundsätzlichen Rechtsfragen (Klagerechte DUH usw.) sind geklärt. Es geht dann "nur" noch um die Werte und die Einhaltung. Entsprechende Klagen können deutlich eher entschieden werden, so dass Städte schon zeitnah zu drastischen Maßnahmen genötigt werden können.