Beiträge von Rumpelkammer

    Wirklich? Ich hätte gesagt, dass z.B. ein Vertrag mit (Beispiel) EnBW sinnvoll sein kann - 39ct./kWh mit Grundgebühr. Sollte günstiger sein als mit Verbrenner?

    Das setzt dann voraus, dass man ausschließlich bei EnBW laden und die notwendigen Ladestops im Alltag (Einkaufen, Arztbesuche, Hobby, Freizeit) integrieren kann. Alle paar Tage sich für eine halbe Stunde bei EnBW hinstellen, wird wohl keiner machen.

    Ich kann auf der Arbeit an einer Wallbox laden, die von PV gespeist wird.

    Solange man die Möglichkeit hat, am Arbeitsplatz Strom zu bekommen, wird ein E-Auto attraktiv. Selbst mit einem Ladeziegel gehen an einem normalen Arbeitstag 20kWh rein. Man muss seinen AG einfach ansprechen. Mehr als Nein-Sagen kann er nicht. Viele AG werden über kurz oder lang nicht darum herumkommen für eigene Fahrzeuge Lademöglichkeiten anzubieten. Manchmal braucht der AG einfach einen Schubs. Ggf. kann es auch sinnvoll sein mit mehreren Personen vorstellig zu werden.


    Öffentliches Laden dürfte wegen der Kosten für die meisten dazu führen, dass ein Verbrenner immer noch günstiger ist.

    Tank&Rast selbst ist ja schon ein unsägliches Kapitel (staatliches Unternehmen, das privatisiert wurde; Kunden zahlen überteuerte Preise aka Abzocke mit Essen, Tanken und WC).


    Das Laden an den Autobahn kam durch das Schnellladegesetz, was die Koalition aus Union und SPD 2021 verabschiedet haben. Die hätten Ladesäulen an Raststätten neu ausschreiben können. Pächter der Flächen ist Tank&Rast. Der Anbieter hätte dann wieder einen Nutzungsvertrag mit Tank&Rast machen müssen. Ob Tank&rast das so einfach geduldet hätte, keine Ahnung. Vllt. hätte es dann einen Rechtsstreit mit Tank&Rast vs. BRD gegeben. Deshalb war die Idee, die Konzession von Tank&Rast zu erweitern, eigentlich nicht schlecht. Allerdings hätte man dort Vorgaben machen müssen.

    - Lose wie beim Deutschlandnetz (keine lokalen Kartelle)

    - ein Anbieter darf maximal 30% der Ladepunkte betreiben


    Aber was wäre das Zuschlagskriterium gewesen? Aus Nutzerperspektive wäre der niedrigste Ladepreis wünschenswert. Aber wie soll ein Anbieter das garantieren.

    Sollte Tank&Rast am Ende freie Hand bekommen, würde es mich nicht wundern, wenn die einem oder zwei Anbietern den Zuschlag geben, der ihnen pro kWh am meisten zahlt. Und am besten dann quasi Kartell. EnBW und Aral.

    Daran sollte doch auch der Generalanwalt ein Interesse haben!? Nur gut, dass sie darauf nicht eingegangen sind. Oder übersehe ich etwas? Womöglich hätte es dann noch weitere Klagen gegeben... 🤔

    Es gibt in dem Fall zwei verschiedene Konstellationen.

    Die aktuelle Konstellation dürfte sein, dass eine Konzessionen über eine öffentliche Ausschreibung vergeben wird. Hier dürfen im Nachgang Änderungen vorgenommen werden, wenn sich dadurch keine größeren Änderungen am Gesamtvertrag ergeben.

    Im Falle der Konzessionen der Autobahn GmbH an Tank&Rast handelt es sich aber um solche, die niemals ausgeschrieben werden mussten, weil das damals eine Inhouse-Vergabe war, die weder damals noch heute dem Vergaberecht unterlagen. Die Entscheidung, grundsätzlich eine Konzessionsänderung auch bei diesen Vergaben zu erlauben, ist erlaubt und halte ich auch für richtig. Allerdings will der EuGH die Spielregeln für heutige Vergaben angewendet sehen. Ansonsten könnte man damit verschiedene Sachen ausdribbeln.


    Das Ergebnis dürfte sein, dass das OLG Düsseldorf tiefer prüfen muss und für alle Beteiligten keine Rechtssicherheit herrscht. Ergebnis dürfte weiter sein, dass an Autobahnraststätten weiter keine neuen Ladesäulen aufgestellt werden.

    Als Gericht würde ich schauen, ob einer der drei Punkte nicht erfüllt ist.

    Wenn man sich die Aktualisierungsintervalle vom Skoda Navi anguckt, dürften die Daten bei 25/01 nicht weiter als Anfang Dezember gehen. Die BNetzA listet in ihrer Datenbank ca. 2200 neue Ladepunkte (AC, DC), die im Zeitraum 1.12.2024-20.2.2025 in Betrieb gingen.

    Ich profitiere von niedrigen Netzentgelten ja nur, wenn ich Last (WP, WB) in diese Zeit verschiebe. Ich profitiere aber nur dann, wenn ich enen festen Energiepreis oder der dynamische Stromtarif dann auch günstig ist.

    Die Frage ist, ob ich nicht von einem dynamischen Stromtarif mehr profitieren? Oder übersehe ich etwas und dynamisches Netzengelt heißt automatisch dynamischer Stromtarif?

    Der CEO von Ionity wird ja nicht selber mit einer Schüppe buddeln oder mit Lüsterklemmen die Ladesäule verdrahten. Die geben das bei Firmen in Auftrag und hoffen, dass die schnell einen Termin bekommen und der dann auch eingehalten wird. Ionity selbst hat ein Interesse, dass von Order der Ladesäulen bis zur Inbetriebnahme möglich wenig Zeit vergeht.

    Versuch aber heute mal Handwerker zu bekommen, die auch noch rechtzeitig erscheinen (oder eine kurze Info geben) und mitdenken (z.B. Blick darauf werfen, ob alles da und richtig geliefert wurde). Entweder machst du die Aussage von Ionity (Fertig, wenn fertig) oder machst einen Fixtermin (z.B. 15. Juni 2025) mit den Firmen aus. Dann musst du aber die ganzen Fremdfirmen penetrieren, damit die den Arsch hochbekommen.