Beiträge von Rumpelkammer

    Üben, üben, üben! Hört sich zwar dumm an, aber nur so bekommst du ein Gefühl. Am besten am Wochenende in ein Industriegebiet fahren und dann mal eine Stunde Zeit nehmen. Du kannst am Anhänger auch irgendetwas montieren, dass du zumindest einen fixen Punkt im Rückspiegel hast.

    Ich spiele mal das pessimistische Orakel:


    Da ja so langsam die Zahl der „Superschnellader“ (800 Volt Autos) steigt, werden die Tarife noch um die „Highspeed-Komponente“ wachsen. (So wie es das ja schon gibt mit bis 50 und über 50 kW)

    Wer über 200 kW Ladeleistung „zieht“, zahlt einen unbedeutenden Aufschlag. Die Höhe wird dann kreativ für jeden Ladestandort und die Belegung desselben festgelegt.

    Hier im Forum gibt es ein Posting (sogar hier im Thread?), wo ein User (arbeitet in einer Kette mit mehreren Märkten mit entsprechendem Stromverbrauch) erklärt, was Lastspitzen an Netzentgelten kosten.

    Lass mal die Porsche Entwicklungsabteilung einen Betriebsausflug mit dem Taycan Facelift machen (bis 320kW Ladepeak), die halten mit 5% SoC an einem Ladepark und belagern alle Säulen. Da freut sich der CPO :evil: Entweder muss der Park bzw. Säule dann drosseln oder er hat entsprechende Kosten. Hier wird man Abwägungen treffen müssen. Einen Taycan-Fahrer, der mit 250-280kW laden könnte, auf 100kW zu drosseln, findet der nicht toll und ist tendenziell bald ein Nicht-Kunde.


    Ein anderer Punkt ist der Einkaufspreis. Wenn man sich den Börsenstrompreis ansieht, bekommt man die Sprünge mit.


    Ich bin gespannt, welche intelligenten Modelle man sich einfallen lässt. Ich sehe es nicht ein, wenn der Börsenstrompreis wegen Sonne und Wind quasi 0 ist und der Enyaq gerade mal mit 100kW nuckelt, nur ein paar Cent oder gar nichts weniger zu zahlen als der Taycan-Fahrer, der bei Dunkelflaute (Börsenstrompreis >30ct) die Ladesäule ausquetscht.

    Lidl und Kaufland senken Ladepreise auf maximal 47 Cent - electrive.net
    Kaufland senkt ab sofort die Strompreise an seinen Ladesäulen. Das DC-Laden wird etwas günstiger, das HPC-Laden ab 150 kW sogar deutlich. Und offenbar gelten
    www.electrive.net


    Preis gilt nur über die entsprechende App. Da laufen aktuell Verfahren der Verbraucherzentrale:

    Werbung für Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Sie sehen einen…
    www.tagesschau.de

    Ich bekam gestern eine E-mail von Bosch dass diese den Ladedienst Charge my Ev zum 30.06.2025 einstellen. Das Geschäft würde sich nicht lohnen und Sie suchen nun nach einem Anbieter der das ganze übernimmt. Hauptsächlich ging es ja um die Lademöglichkeiten auf den Bosch Parkplätzen.

    Alleine die Aussage dass sich das Geschäft nicht lohnt sagt mir, dass Sie an den eigenen Mitarbeitern Geld verdienen wollten.

    Kann es vllt. daran liegen, dass man als Ladeanbieter durch die ganzen Vorgaben hohe Fixkosten hat. Dazu kommen dann noch die Kosten für die eigene Verwaltung. Wenn es ein attraktiver Preis für die Belegschaft ist, hole ich die Kosten nie rein und bei hohen Preisen lädt niemand. Mittelfristig hat man wahrscheinlich auch nicht die richtige Entwicklung gesehen, so dass man einen Schlussstrich zieht.

    Das Angebot hat wahrscheinlich nicht den Marktrealitätscheck bestanden. Ich denke, dass wird noch einigen Anbietern so gehen.

    Rückblickend wäre es dann sinnvoller gewesen, dass man nicht-öffentliche Säulen aufgestellt hätte.


    Naja, sie dürfen halt auch nicht einzelne Mitarbeitergruppen subventionieren.

    Verlust würde ich jetzt auch nicht in Kauf nehmen, nur dass ein kleiner Teil meiner Mitarbeiter kostengünstig laden kann.

    Selbst die kostenlose(!!) Abgabe von Ladestrom ist erlaubt. Weder AG noch AN müssen das versteuern. Da hat die Politik mal clever gehandelt.

    Nehmen wir mal eine Fahrleistung von 1tkm pro Monat an. Man braucht dann gut 200kWh. Bei EnBW zahle ich grob 100€ dafür. Wenn ich als AN das netto mehr raus haben will, muss ich vom AG je nach Steuerklasse eine Gehaltserhöhuing von über 200 € brutto haben. 200kWh kosten bei 20ct netto 40€, d.h. die AN hat die gleichen Leistungen und der AG hat nur 20% der Kosten!

    Auch wenn es nicht direkt damit zu tun hat, erkenne ich abstrakt gewisse Ähnlichkeiten: App des Anbieters, ggf. unklare Preisangaben, Kunde soll zur App-Nutzung und Datenweitergabe gelenkt werden.

    Werbung für Rabatte: Verbraucherschützer klagen gegen Lidl und Penny
    Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Sie sehen einen…
    www.tagesschau.de

    Ich bin auch kein Jurist. Aber was soll denn ein Richter entscheiden, der sich an die Gesetze halten muss? Der Preis je Einheit wurde angezeigt und durch Starten des Ladevorgangs akzeptiere ich die Geschäftsbedingungen. So what, you get what you ordered!

    An die offensichtlichen Regeln halten die sich. Sonst wäre da schon lange jemand gekommen.

    Die Frage ist, ob der Preis bei EC-Kartenzahlung (also ein ganz normales Bezahlmittel) so viel höher sein darf bzw. ob für den Verbraucher eindeutig sichtbar ist, dass er dann einen solchen Aufschlag zahlen muss.


    Daher wird die Anzeige des Hr. Schmitt den Rechtsanwälten vom EnBW nur ein kleines Lächeln ins Gesicht zaubern.

    Ich kann als Unternehmen erstmal alles in meine AGBs reinschreiben, was ich will und auch handeln. Solange ich nicht gegen Gesetze verstoße, wird der Staat nicht kommen und mir auf die Finger hauen. Wenn ein Verbraucher meint, dass eine meiner AGBs nicht erlaubte Passagen enthält, kann er dagegen klagen.

    Wahrscheinlich hat es einfach noch niemand durchgezogen. Der Einsatz von Microsoft Office 365 ist unter Datenschutzgesichtspunkten sehr kritisch zu sehen, gerade wenn damit Daten von Kindern (Krankheiten, Noten, Sozialverhalten usw.) verarbeitet werden. Die Schulen haben das Zeug einfach eingesetzt, obwohl gerade in der Anfangszeit die Aussage der Landesdatenschutzbeauftragten war, dass O365 nicht DSGVO-konform eingesetzt werden kann. Auch heute ist das nur mit Turnübungen machbar. Ob da alle die entsprechenden Vorgaben einhalten?!

    An Stelle des Michael Schmitt hätte ich wahrscheinlich doch eher ne ganze Ladung durchgeführt, wenn ich beabsichtige, eine Klage einzureichen. Ein Streitwert von 23 Cent zieht das Ganze eher ins Lächerliche.

    Ob der Streitwert 1ct oder 1 Mrd. € ist, spielt für die Frage der Zulässigkeit keine Rolle. Ob der Streitwert im konkreten Fall 29ct oder bei einer vollen Ladung vllt. 20 € beträgt, wäre auch egal, da die Gerichtskosten bleiben gleich, weil die in beiden Fällen so gering sind.

    Außerdem kann man gegenüber dem Gericht begründen, dass man sich nicht wegen einer 29ct Dichtung streitet, sondern dass es ein genereller Fall ist. Ist ja auch bei Sammelklagen so, dass ein Musterfall genommen wird. Hier hätte man zwei Ladevorgänge, die unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

    Beim Reifen würde ich in jeden Fall auf einen bzw. dann zwei neuen bestehen. Mit Schäden an der Flanke wäre ich sehr vorsichtig. Falls es das Auto wird und der Reifen bleibt, den Schaden in den Kaufvertrag aufnehmen und die schriftliche Zusicherung, dass der Reifen nach Rücksprache mit einem Kfz-Meister oder Sachverständigen in Ordnung ist. Damit wäre er auch weiter drin.


    Weitere Untersuchungen hängen auch auf Schadenshergang ab. Wenn es ein Bordsteinschaden ist, dürfte die Felge Kosmetik sein und auch das Fahrwerk sollte nichts abbekommen haben. Man steckt aber nie drin. Im schlimmsten Fall hat die Lenkung auch etwas abbekommen.


    Wenn er die Reifen neu macht, kann er auch gleich die Felge auf Höhenschlag prüfen.

    Der Michael hat vom Petitionsauschuss leider keine Ladekarte bekommen. Er hat sich die Begrünung gut durchgelesen und einen neuen Ansatzpunkt gefunden: Klage nach BGB!


    Er hat bei EnBW sowohl Adhoc als auch als registrierter Kunde geladen. Unterschiedliche Ladepreise und ein kleiner Rant gegen EnBW.

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    Die Differenz ergeben 29ct. Diese überlegt er einzuklagen:

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    (gleiches Video, aber Timestamps zum Springen).


    Der Typ ist zwar kein Diplomat, aber auch nicht auf den Kopf gefallen. Streitwert klein halten, so dass bei einer Niederlage die Kosten gering bleiben. Gleichzeitig dadurch auch Klage vor AG möglich, so dass er sich selbst vertreten kann.

    Ich schätze den auch so ein, dass er einem Vergleich (z.B. lebenslanges kostenloses Laden bei EnBW) ablehnen wird, sondern ein erstinstanzliches Urteil. Da ich kein Jurist bin, kann ich sagen, ob EnBW als Beklagte durch Zahlung der Summe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit Zustimmung des Gerichts die Klage abwenden kann.

    Benötigt für Videos (nur Auto im Video, mehrheitlich statische Aufnahmen ohne fahren)

    Bereitschaft "Dinge auszuprobieren".

    Ich habe Bilder im Kopf 8)


    Würde vom Content dann auch auf andere Plattformen passen und die Werbeeinnahmen sollen auch höher sein. Wenn es dann auf YouTube nicht mehr läuft, haste direkt ein zweites Standbein :D

    Filterblasen ade: Lernvideos kommen auf Pornhub gut an
    Auf Pornhub lässt sich für Lernvideos bei einer gleichen Zahl von Abrufen deutlich mehr verdienen als auf YouTube.
    www.heise.de