Beiträge von Rumpelkammer
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eigens bedruckte Legosteine...
Abmahnung incoming
du meinst sicherlich Klemmbausteine.das die original Legosteine aus China kommen weiß denke ich jeder...
Cada, Bluebrixx und Co. lassen auch in China produzieren. Deren Qualität liegt über der des selbst ernannten Marktführers. You get what you pay for!
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Du hast anscheinend das letzte Video nicht gesehen. Shame, Shame, Shame, Shame, Shame, Shame, Shame!
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Mr gefällt der Ansatz besser, Funktionen erst zu testen und dann zu releasen ansatt Ankündigung und dann "Während des Testens hat sich gezeigt, dass es Probleme gibt.".
Ein weiterer Punkt könnte die Modellpolitik sein. Wie soll man die Kundschaft bewegen einen neuen Enyaq/Elroq zu leasen/kaufen, wenn ich fast alle Funktionen in einem "alten" Enyaq für 50% des Preises bekomme. Sicherlich nicht mit ein paar neuen Stoffen und Designs ...
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E-Auto laden ohne Ladekarte bis zu 62 Prozent teurer!Wer unterwegs sein Elektroauto ohne Ladekarte laden möchte, zahlt oft weit mehr als Kunden mit Vertragsbindung.www.adac.de -
EnBW könnte das mit dem Tarif S (59ct) vs. Adhoc (87ct) vllt. noch verkraften.
EWE Go hat aber nur einen App-Tarif. Von 52ct in der App würde es auf 84ctA Adhoc hochgehen.
Bis ein Urteil fällt und das Auswirkungen auf den Lademarkt haben, kommt noch SSP, Batteriepreaheating auf SW3 und Ladesäulenfilter.
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Rabatte gegen Daten: Worum es im Streit um die "LidlPlus"-App geht und die möglichen FolgenVerbraucherschützer klagen gegen den Discounter Lidl wegen mangelnder Transparenz bei der Datennutzung.www1.wdr.deIch bin gespannt, wann und welches Urteil gefällt wird. Sollte Lidl unterliegen, könnte das je nach Begründung und allgemeiner Feststellungen des Gerichts auch Auswirkung auf den Lademarkt und die ganzen Apps haben.
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Wird es im Shop auch Haarpflege-Produkte geben?

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Deutschland hat ja das Deutschland-Netz… Wie war das gleich nochmal? Waren das nicht 40ct./kWh und alles easy? Aber ist wohl auch nicht wirklich so geworden
Es waren mal 44ct angedacht. Aber afaik hat es dieser Betrag gar nicht in die Ausschreibung geschafft (https://www.bmv.de/SharedDocs/…?__blob=publicationFile):
ZitatAlles anzeigenDie Preise für den Ladestrom an öffentlichen Ladepunkten variieren aktuell stark. Zu-
dem sind die Zugänge über das ad-hoc-Laden und das vertragsbasierte Laden unter-
schiedlich komfortabel ausgestaltet und auch in der Preissetzung unterschiedlich. Dies
führt zu einer großen Intransparenz und damit Verunsicherung für die Nutzerinnen und
Nutzer. Da dies ein grundlegendes Hemmnis für den Hochlauf der Elektromobilität
darstellt, soll einer solchen Preisintransparenz beim Deutschlandnetz entgegengewirkt
werden. Im Gegensatz zur heute gängigen Praxis ist vorgesehen, dass jeder Lade-
stromanbieter den gleichen diskriminierungsfreien B2B-Preis für den Strombezug be-
kommt. Auch soll das ad-hoc-Laden gegenüber dem vertragsbasierten Laden nicht
künstlich verteuert werden.
Zu unterstreichen ist, dass das BMVI nicht das Ziel verfolgt, eine Preisregulierung für
die gesamte Schnellladeinfrastruktur in Deutschland herbeizuführen. Die im Rahmen
der Ausschreibung errichteten Schnellladestandorte müssen deshalb sorgfältig in den
bestehenden und dynamischen Markt eingepasst werden. Dabei gilt es, einerseits ei-
ne Bevorteilung der Betreiber der Standorte des Deutschlandnetzes gegenüber Markt-
teilnehmern außerhalb der Ausschreibung zu vermeiden. Gleichzeitig muss verhindert
werden, dass überhöhte Preise vom Umstieg auf elektrische Pkw abhalten. Um dies
zu erreichen, ist ein Preismodell Teil der Ausschreibung. Dabei wird ein Sockelbetrag
mit den Stromkosten, ein an den Bund zurückzuführender Einnahmenanteil und eine
flexible Obergrenze festgelegt. Da der Bund einen Großteil des Betriebsrisikos über-
nimmt, soll ein Teil der Einnahmen an ihn zurückgeführt werden. Den Betreibern bleibt
ein Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Preise, auch wenn dieser gegenüber
anderen, nicht finanzierten Marktteilnehmern geringerer ist
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Auch andere Hersteller haben in ihren AGBs Fallen drin. Der "Krawall"-Youtuber Michael Schmitt (Klage gegen EnBW) hat mit seinem BMW i4 und BMW charging seine Erfahrung gemacht. Bei BMW Charging gilt der Vertrag pro VIN. Er darf damit noch nicht mal einen Werkstattersatzwagen laden.
Video:
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