Beiträge von Rumpelkammer

    Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.


    a) Ich gehe nicht davon aus, dass Elli den Vertrag kündigt, nur weil jemand mehr als 300 kWh im Monat lädt.

    Aber da fängt doch das Problem an. Als Verbraucher weiß man nicht, woran man ist. Diese Intransparenz geht gar nicht.


    Ich kann mir ein Szenario vorstellen, gegen das sich Elli/Powerpass schützen will. Es gibt den Tarif Premium für 17,99 € im Monat. Dort kann man mit Ausnahme von Ionity (45ct) und EnBW (87ct) DC für 69ct laden. Die Adhoc-Preise, die die Grundlage für die Roaming-Preise sind, liegen bei EWE, Shell, EON, Pfalzwerke bei 75-79ct. Hier müsste Elli/Powerpass dann draufzahlen. Bei 18€ und 10ct Differenz ergeben sich 180kWh. Darüber zahlt Elli/Powerpass dann drauf. Verständlich, dass die das nicht wollen. Aber warum kann man die Nutzungsbedingungen nicht anders formulieren oder die Tarife anpassen?

    Wer sich 300 kWh pro Monat bei PP leisten kann der hat auch Ladekarten von Gucci, Versace, Hermes und Amex .... da macht das nichts.

    Powerpass ist für Endkunden nur interessant, wenn man ausschließlich bei Ionity lädt. Die Konditionen von Ionity gibt es 1:1 bei Powerpass. Heißen auch entsprechend (Ionity Charge Boost, Ionity Charge Ultra) und werden explizit fürs Laden bei Ionity beworben.

    Zusätzlich bekommt man beim Powerpass noch eine Ladekarte und Plug&Charge.

    Aber mal schauen, wie lange es über Dritte die gleichen oder leicht bessere Konditionen als bei Ionity direkt gibt. In einem der letzten Jahresberichte stand, dass man Endkunden ins Visier nehmen will, weil aktuell 80% über Dritte kommen.

    In den Powerpass AGB steht folgendes:

    Zitat

    Vertragspartner für den Powerpass-Ladeservice sind die Volkswagen Group Charging GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 32, 10178 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg, Deutschland, unter der Nr. HRB 208967 B, Telefonnummer: 00800 355 411 11, E-Mail: info@elli.eco („Elli“) und Volkswagen Group Charging CZ s.r.o., Ve svahu 482/5, Podolí, 147 00 Praha 4, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Prag, Tschechische Republik, unter der Nr. 07959184, Telefonnummer: 00800 355 411 11, E-Mail: info@elli.eco („Elli Czechia“); vgl. Punkt 4.4.

    Powerpass ist einfach eine Marke von Elli.


    AGB von Ionity findet man in der App. Ich habe keine explizite Begrenzung der Lademenge pro Monat gefunden. In den AGB werde ich als Verbraucher betitelt, also ist das ein B2C-Geschäft (Punkt 2.2). Ionity hat laut Punkt 6.3 das Recht den Produktvertrag mit Wirkung zum nächsten Rechnungsdatum ordentlich zu kündigen. Das ganze ist natürlich schwammig formuliert, aber rechtlich wohl sauber.


    Als Customer/Verbraucher ist §307 BGB interessant.

    § 307 BGB - Einzelnorm

    Zitat

    Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    Alles, was einer normalen Nutzung bei der Lademenge entspricht, dürfte unproblematisch sein und kann auch nicht in den AGB ausgeschlossen werden. Die 300kWh pro Monat dürften vor Gericht schwer zu halten sein. Aber wo kein Kläger, da kein Richter!

    Die wollen halt die gewerblichen Nutzer aus dem Angebot zu Elli Business schieben. Dort sehen die Preise netto wie folgt aus:

    - monatlich: 6 bzw. 11 € pro Karte (wobei man pro Auto in der Praxis eine Karte braucht)

    - AC: 49ct

    - DC: 59ct

    - Ionity: 55ct (bei 6€) bzw. 41ct (bei 11€)


    Bei über 300kWh im Monat sagt Elli halt "Verstoß gegen die AGB. Wir müssen das prüfen. Schicken sie uns bitte eine Kopie des Fahrzeugscheins.".

    Und Powerpass schickt neue Nutzungsbedingungen:


    Über 300 kWh/Monat kann zur Sperrung führen.

    Geschäftliche Nutzung wird ausgeschlossen.

    Dass die geschäftliche Nutzung ausgeschlossen wird, ist logisch und findet auch bei EnBW statt. EnBW behält sich das Kündigungsrecht vor, wenn man in mindestens 2 von 3 aufeinanderfolgenden Monaten mehr als 800kWh pro Monat lädt.

    In den AGB vom März steht noch etwas von persönlicher Nutzung. Selbst wenn man diese Formulierung rausnimmt, halte ich eine Begrenzung auf 300kWh/Monat für nicht statthaft. Das ist ein Endkundentarif und damit muss der Anbieter eine entsprechende Nutzung erwarten und akzeptieren. 300kWh entsprechen bei einem Verbrauch von 15kWh/100km 2000km und bei 20kWh/100km 1500km. Fährt man jetzt aus Bayern nach Dänemark in den Urlaub und cruist vor Ort rum, reißt man diese Grenze locker. Trotzdem bleibt das eine normale private Nutzung.

    Rennrad kann ich bestätigen. Ich schiebe meins immer rückwärts rein. Dann kann ich das Hörnchen auf dem hinteren Radhausschale ablegen, so dass das Rad nur über die Reifen und das Hörnchen Kontakt zum Auto hat. So habe ich keine Krafteinwirkung auf das Tretlager. Trotzdem ist das ganze recht luftig und das Rad kann sich bewegen. Handling ist einfach und kein großer Akt.

    Einmal habe ich ein Herren-Tourenrad transportiert. Das war a Pain-in-the-A**. Da musste ich den Lenker verstellen. Wenn man ein paar Mal ansetzt, merkt man auch das Gewicht. Regelmäßig würde ich das nicht machen wollen. Stattdessem lieber ein Träger.

    Glaskugel.

    Die Anbieter haben an 2024 ordentlich zu knabbern gehabt und deshalb waren die Festpreisangebote sehr niedrig. Wahrscheinlich warten viele Kunden auch einfach ab.


    Ich werde noch abwarten. Sollten die Fixpreise nicht steigen, gehe ich irgendwann auf die flexible Quote.

    Gibt es hier User, die für 2024 irgendwo eine flexibile Quote beantragt haben, und wie viel war das?