„Bitte achten Sie darauf, dass mit Antragstellung ab 01.06.2021 keine Rechnungskorrekturenmehr möglich sind. Ihr Antrag kann nur dann bewilligt werden, wenn aus der mit dem Antrag eingereichten Rechnung das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus eindeutig hervorgehen.“
Wenn es „eindeutig“ sein soll, heiß dass wohl, dass sowohl der Name als auch der Nettopreis mit der Bafa-Liste übereinstimmen müssen. Das würde ich, wäre ich Beamter, unter eindeutig verstehen.
Ich habe drei Rechnungen vom Autohaus erhalten, bis es richtig war. Das wird so lange zäh bleiben, bis die Software, die die meisten VW Händler nutzen (habe den Namen leider vergessen), entsprechend angepasst ist.